ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

28. Februar 2020

CORONA – VIRUS UND WIR

Der Schweizer Bundesrat stuft die Coronavirus-Situation in der Schweiz erstmalig als «besondere Lage gemäss Epidemiengesetz» ein. Deshalb verbietet er ab sofort Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen – private wie öffentliche. Darunter fallen Anlässe wie die Basler Fasnacht, der Autosalon in Genf, Fussballspiele oder Konzerte.

Bild: © Rodríguez (Mexique / Mexico), https://www.facebook.com/CartooningforPeace/photos/pcb.10157926599167128/10157926592657128/?type=3&theater

Coronavirus: Bundesrat verbietet grosse Veranstaltungen

Bern, 28.02.2020 – Der Bundesrat hat sich heute, 28. Februar 2020, zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.

Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er reagiert auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.

Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als 1’000 Personen aufhalten. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ab sofort bis mindestens bis zum 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1’000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat. Sie verspricht aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.

Quelle:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78289.html

Mehr:

https://www.srf.ch/news/schweiz/grossveranstaltungen-verboten-die-massnahme-die-folgen-die-einschaetzungen

https://www.facebook.com/daniel.leutenegger.dlb

#Rodríguez #BundesratCoronaVirus #SchweizCoronaVirus #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

Nachtrag vom 29.2.2020:

Veranstaltungverbot: Diese Anlässe sind betroffen

https://www.srf.ch/news/schweiz/massnahmen-wegen-coronavirus-veranstaltungverbot-diese-anlaesse-sind-betroffen

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 28. Februar 2020
  • Politik und Gesellschaft

Vorheriger Beitrag

«MARION BARUCH. RETROSPEKTIVE – INNENAUSSENINNEN»

Nächster Beitrag

SWISS MUSIC AWARDS 2020 IM RÜCKBLICK

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • ch-cultura.ch Balken hausrot breit schmal
    SOEBEN VERSCHICKT: DER NEWSLETTER 09/2026 VON CH-CULTURA.CH

    24. Mai 2026

  • Tinu Heiniger - Foto: © Dominique Meienberg
    FÜR TINU HEINIGER, LIEDERMACHER UND AUTOR

    24. Mai 2026

  • Rob Base (links) und DJ E-Z Rock, 2006 - Foto: Mick Tobyn, https://www.flickr.com/photos/theseen/429013775 - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rob_Base_and_DJ_EZ_Rock_in_2006.jpgRob Base, ‘It Takes Two’ Rapper, Dies at 59
    DER US-AMERIKANISCHE RAPPER ROB BASE IST GESTORBEN

    23. Mai 2026

  • IPFO Haus der Fotografie Olten - Foto: © Remo Buess
    AKTUELLE SCHWEIZER FOTOGRAFIE: AUSSCHREIBUNG ZUR «PHOTOVILLE4600»

    23. Mai 2026

  • SOEBEN ERSCHIENEN: DIE ZWEITE GEDRUCKTE AUSGABE VON «FRIDA»

    23. Mai 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>