ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

29. April 2014

«Berater beschuldigt, aber nicht angehört» /// «Tamoil schiesst Eigentor»

Zu zwei neuen Stellungnahmen des Schweizer Presserats

«Berater beschuldigt, aber nicht angehört» — Presserat betont: Anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anwürfe sind zu unterlassen.

Am 12. September 2013 publizierte «20 minutes en ligne» den Artikel «Ce coach en entreprise est un filou sans le sou» («Dieser Unternehmensberater ist ein mittelloser Schwindler»). Die Gratiszeitung greift darin von Geschäftsleuten erhobene Vorwürfe gegen den Berater auf, ohne dessen Namen zu nennen. Anonym zitiert sie die Wirtin eines Bistros in Yverdon, die es bereut, seine Dienste in Anspruch genommen zu haben, nachdem sie festgestellt hat, wie viel Geld sie durch ihn verloren hat («ein grosses finanzielles Loch»). Vier weitere nicht mit Namen genannte Gewerbetreibende bestätigen dieses Urteil und bezeichnen den Unternehmensberater als «wenig empfehlenswerten Scharlatan», «grossen Manipulator» sowie als «mittellosen Schwindler». Der beschuldigte Fünfzigjährige wird mit den Worten zitiert, er sei Opfer von Repressalien. Ihm wird indes keine Gelegenheit gegeben, sich zu den ihm zur Last gelegten finanziellen Verlusten zu äussern.

Der Presserat hat die Beschwerde in den wesentlichen Punkten gutgeheissen. Der Artikel verstösst insbesondere gegen Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Denn er liest sich wie eine Aneinanderreihung von anonymen und sachlich nicht gerechtfertigten Anschuldigungen. Verletzt wurde zudem das Anhörungsrecht des Beschuldigten. Die Redaktion hätte dem Berater die Möglichkeit einräumen müssen, zu den schweren Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ausserdem hätte der Journalist den mit Medien unerfahrenen Berater informieren müssen, dass er das Recht hat, seine Zitate vor der Publikation vorgelegt zu erhalten.

«Tamoil schiesst Eigentor – Sich weigern, einer Zeitung Informationen herauszugeben und diese anschliessend kritisieren?» — Der Presserat weist eine Beschwerde von «Tamoil» ab.

Im Mai 2013 publizierte die Westschweizer Zeitung «Le Temps» einen Artikel über die Umweltbelastung, welche die Raffinerie Tamoil in Collombey VS verursacht. Zuvor hatte die Journalistin die Direktion mehrmals gebeten, Stellung zu nehmen. Tamoil antwortete mit allgemeinen Ausführungen, ohne je konkrete Zahlen zu nennen. Die Firma vereitelte überdies, dass der Kanton aktuelle Zahlen herausgab. Nach der Publikation rief Tamoil den Presserat mit dem Hauptargument an, die Zahlen im Artikel seien veraltet und gäben die aktuelle Situation nicht korrekt wieder.

In seinem Entscheid erinnert der Presserat die Beschwerdeführerin daran, dass der Journalistenkodex den Medienschaffenden auch das Recht auf freien Zugang zu allen Informationsquellen gibt. Und sie die Freiheit haben, unbehindert alle Tatsachen von öffentlichem Interesse zu ermitteln. Zwar kann der Titel des «Le Temps»-Artikels im Präsens nahelegen, die beschriebene Umweltbelastung entspreche dem aktuellen Stand. Jedoch nannte der Artikel gleich zu Beginn die Quelle der genannten Zahlen sowie Tamoils Weigerung, aktuelle Daten herauszugeben. Auch die anderen gegen die Zeitung erhobenen Vorwürfe erachtete der Presserat als unbegründet; insbesondere jenen, «Le Temps» habe die Informationsquelle nicht genannt.

ots

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA

Sekretariat/Secrétariat:

Ursina Wey, Fürsprecherin

Effingerstrasse 4a 3011 Bern

Telefon/Téléphone: 033 823 12 62

E-Mail: info@presserat.ch

Website: http://www.presserat.ch

 

 

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 29. April 2014
  • Journalismus

Vorheriger Beitrag

Nationalbibliothek arbeitet mit E-Book-Vertrieb mbassador zusammen

Nächster Beitrag

ThiK Theater im Kornhaus Baden sucht Theaterleiter/in

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Images: Vues d’installation «KSSSS, KSSSS, KSSSS – Bestiaire utopique», Muséum d’histoire naturelle de Neuchâtel (MHNN), 2025 / 2026 - Photos: © MHNN Neuchâtel 2025
    «KSSSS KSSSS KSSSS, BESTIAIRE UTOPIQUE»

    13. November 2025

  • Images: Archives Suchard © MAHN Neuchâtel, 2025
    «SUCHARD S’AFFICHE. LA REPRÉSENTATION FÉMININE DANS L’AFFICHE BELLE ÉPOQUE»

    13. November 2025

  • SARAH STROHM ET BRIAN ISAACS REMPORTENT LE PREMIER PRIX DU 79e CONCOURS DE GENÈVE D’ALTO

    13. November 2025

  • Foto: © Lea Moser
    IDEENWETTBEWERB «INSPIRATION»: BURGERGEMEINDE BERN PRÄMIERT FÜNF PROJEKTE

    13. November 2025

  • «Südostschweiz» - Foto: © SRF / RTR
    SRF DOK: «DIE LETZTE ZEITUNG – REGIONALJOURNALISMUS AUF DEM PRÜFSTAND»

    13. November 2025

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2025 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>