13. Mai 2014
«Jetzt schlägt’s 13!»: Verdacht auf Verletzung des Arbeitsgesetzes – «NZZ» angezeigt
Am 13. Mai 2014 haben impressum und syndicom die «NZZ»-Mediengruppe beim Arbeitsinspektorat angezeigt. Sie werfen ihr vor, das Arbeitsgesetz zu verletzen und den Gesundheitsschutz gegenüber ihren Journalistinnen und Journalisten zu vernachlässigen. Insbesondere werde bei den Medienschaffenden der «NZZ» die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst. Eine vereinfachte Zeiterfassung wäre - soweit gesetzeskonform - zwar branchengerechter, könnte aber nur zusammen mit einem Gesamtarbeitsvertrag ihren Zweck erfüllen.

Bild: Salva Leutenegger (links, impressum) und Sara Vogt (rechts, syndicom) nach der Übergabe der Informationen für die Mitarbeitenden der «NZZ» – Foto: Daniel Suter
Wie bereits am 13. Januar und am 13. Februar 2014 wurde ein Medienunternehmen wegen mutmasslicher Verletzung des Arbeitsgesetzes angezeigt. Dieses Mal richtet sich die Anzeige von impressum und syndicom gegen die AG für die Neue Zürcher Zeitung. Auch hier werde gemäss den Informationen, die den Organisationen vorliegen, der gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutz vernachlässigt. Regelmässig würden Redaktionsmitarbeitenden Aufgaben übertragen, die innerhalb der regulären Arbeitszeit nicht erledigt werden könnten. Mangels gesetzeskonformer Arbeitszeiterfassung werde eine geregelte Kompensation oft verunmöglicht. Die Überarbeitung gefährde die Gesundheit der Mitarbeitenden.
pd
Mehr / Kontakt:
http://www.impressum.ch/impressum-de/service/Presse/nzz140513.html
Kommentare von Daniel Leutenegger