24. Februar 2015
Recherche mit versteckter Kamera war zulässig
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens SRF wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt gemäss «nzz.ch» der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Foto: Hochgeladen von Ralf Roletschek – www.fahrradmonteur.de – CC-Lizenz: «Namensnennung 3.0 nicht portiert» – Zur Datei: http://commons.wikimedia.org
Die Strassburger Richter beurteilten bloss einen Einzelfall. Die versteckte Kamera als journalistische Methode stand nicht zur Diskussion; sie darf unter gewissen Voraussetzungen zum Einsatz gelangen. Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs erweitert indes den Spielraum. Wer die Medienfreiheit hochhält, hat dennoch keinen Grund zum Triumphieren. Der Schutz der Privatsphäre gehört ebenso zu einer freiheitlich gesinnten Gesellschaftsordnung wie die Medienfreiheit. Welches Gut überwiegt, ist von Fall zu Fall zu klären.
Rainer Stadler
http://www.nzz.ch/meinung/per-guckloch-zum-striptease-1.18489875
Mehr:
ECHR:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entlastet die wegen einer versteckten Kamera 2008 verurteilten Mitarbeiter des «Kassensturz».
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Versteckte-Kamera-war-rechtens/story/16523045
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Urteil im Fall Schweizer Fernsehen gegen die Schweiz gefällt: Verdeckte Recherchen mit Filmaufnahmen sind wieder erlaubt.
Rafaela Roth
Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat ein Urteil des Bundesgerichts über das versteckte Filmen durch Journalisten aufgehoben. Vier Journalisten des Schweizer Fernsehens SRF hatten sich gegen das Verbot dieser verdeckten Recherche gewehrt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit verurteilt. Es erklärte die Ausstrahlung einer Sendung des «Kassensturz» für rechtens. SRF erfüllt das Urteil mit Genugtuung.
http://www.werbewoche.ch/egmr-versteckte-kamera-im-kassensturz-war-ok
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Nachträge vom 26.2.2015:
Beim Strassburger Entscheid geht es um mehr als nur die versteckte Kamera
Dominique Strebel
Ein wichtiger Sieg für die Informationsfreiheit
Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüsst den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der den Einsatz einer versteckten Kamera durch den «Kassensturz» 2003 für rechtmässig befand und damit den Entscheiden des Bundesgerichts (2008) wie auch des Zürcher Obergerichts (2007) widersprach.
http://www.rsf-ch.ch/node/7398
Kommentare von Daniel Leutenegger