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2. Januar 2012

Recht am eigenen Bild – Unbestätigte Meldungen

Zwei Stellungnahmen des Schweizer Presserates, noch den Jahrgang 2011 betreffend

Nr. 53/2011: Lauterkeit der Recherche / Recht am eigenen Bild / Menschenwürde (X. c. «Transhelvetica»); Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 9. November 2011

In der Ausgabe 04/2011 der Zweimonats-Zeitschrift «Transhelvetica – Schweizer Magazin für Reisekultur» erschien am 17. April 2011 eine mit Bildern des Fotografen Philippe Hollenstein illustrierte sechsseitige Reportage von Samuel Schlaefli mit dem Titel «Muggio – La vita è triste».

Der Text schildert die Anreise nach Muggio, «an den äussersten Zipfel des Tessins» und berichtet über den Besuch des Journalisten und des Fotografen bei einer vom «Alter gekrümmten Frau», von der weiter zu lesen ist: «Mit wachem Blick beäugt sie skeptisch die beiden Fremdlinge. Die Ruhe in den tiefblauen Augen erzählt von einem entbehrungsreichen Leben und dem Stolz, von nichts und niemandem abhängig zu sein. Chiarina heisst die Frau, wie wir später im Dorf erfahren. Grimmig, aber mit verstecktem Lächeln erlaubt Chiarina, sich fotografieren zu lassen. »Va bene, pero dopo sparisci«.»

Eines der Bilder, die den Bericht illustrieren, zeigt das Gesicht von Chiarina in einer Grossaufnahme.

Am 7. Juni 2011 beschwerte sich X., eine Freundin von Chiarina, der abgebildeten Frau, beim Presserat über die «unerwünschte Fremddarstellung». Die Zeitschrift habe mit der Veröffentlichung das Recht am eigenen Bild der 84jährigen Bäuerin «gröblich verletzt. (…) Als die Bäuerin von Hollenstein fotografiert wurde, konnte ihr nicht klar sein, dass es sich um einen Fotografen handelt und dass die Fotos allein dem Zweck der Veröffentlichung dienten. Das hat sie mir und andern Besuchern am Sonntag, 29. Mai 2011, in ihrer einfachen Sprache erklärt. Vor der Veröffentlichung wurde von ihr keine Einwilligung oder Erlaubnis eingeholt. Meiner Ansicht nach wurde diese Frau bewusst hintergangen. Sie hat erst von mir überhaupt erfahren, dass es diesen Artikel gibt. Sie hat selbstverständlich auch nie ein Exemplar erhalten. Die alte Bäuerin ist ein Original. Viele Medienschaffende hätten sie schon gern interviewt, gefilmt und fotografiert. Sie hat das entschieden abgelehnt. Immer! Alle haben das respektiert – ausser den Herren Schlaefli und Hollenstein.»

Feststellungen des Presserates

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. «Transhelvetica» hat mit der Veröffentlichung eines vor einigen Jahren für eine Ausstellung in einem kleinen Atelier entstandenen Personenbildes in einem anderen Kontext die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Recht am eigenen Bild) verletzt. Die Redaktion wäre verpflichtet gewesen, vor der Veröffentlichung die Einwilligung der Betroffenen einzuholen.

3. «Transhelvetica» hat die Ziffern 4 (Verschleierung des Berufs) und 8 (Menschenwürde) der «Erklärung» nicht verletzt.

Mehr:

http://presserat.ch/_53_2011.htm

Nr. 54/2011: Wahrheit / Unbestätigte Meldungen / Berichtigung / Identifizierung / Diskriminierung (Sasek c. «Blick»/«SonntagsBlick»); Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 9. November 2011

Am 16. April 2011 schreiben Sandro Inguiscio und Adrian Schulthess im «Blick»: «Alarm im Thurgau – Bei Sekten-Gottesdienst 6 Kinder mit Masern angesteckt» (fett getitelt). In Frauenfeld hätten sich am 26. März die Anhänger der sogenannten «Organischen Christus-Generation» um den «Sekten-Guru» Ivo Sasek zu einem Gottesdienst versammelt. Dabei habe ein Mann aus Waldshut den gefährlichen Masern-Virus eingeschleppt. In der Folge seien mehrere Kinder der Familie B. an Masern erkrankt. Die Mutter sei, wie viele Anhänger der Sekte, eine erklärte Impfgegnerin. Diese bestätigt gegenüber «Blick», dass sie die Kinder nicht habe impfen lassen. Die Masern seien für sie eine normale Kinderkrankheit. Der Thurgauer Kantonsarzt warnt vor einer solchen Einstellung. Bebildert ist der Artikel mit Fotos vom Ort des Gottesdienstes (der Festhalle in Frauenfeld) und der Strasse in «Müllheim, wo die Familie B. mit ihren zehn Kindern wohnt».

Tags darauf neuer Alarm von Jessica Francis im «SonntagsBlick»: «Zehn Masern-Opfer – drei neue Fälle im Sekten-Kanton» (Obertitel), verbreitet durch «Die unheimliche Sekten-Messe» (Haupttitel). Bebildert ist der Artikel mit der «Masern-Familie aus Müllheim TG» sowie dem «Sektenguru Ivo Sasek (…) überzeugter Impfgegner». Im Text dann nochmals das Gleiche wie am Vortag, plus einige neue Fälle von Masern, wovon einer in Appenzell AR gemäss dem dortigen Kantonsarzt mit der Familie «in Verbindung stehen könne». Ein Sektenexperte betont, da Sasek ein Impfgegner sei, treffe das folglich auch auf seine Anhänger zu.

Am 20. April 2011 verlangt der Anwalt von Ivo Sasek von «Blick» eine Gegendarstellung, andernfalls stellt er gerichtliche Schritte seines Klienten in Aussicht. «Blick» reagiert weder auf das Begehren noch auf eine Mahnung vom 5. Mai 2011.

Am 25. Mai 2011 reicht Ivo Sasek Beschwerde beim Presserat ein. «Blick» und «SonntagsBlick» hätten mit ihren Berichten gegen die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (unbestätigte Meldungen), 5 (Berichtigung), 7 (Identifizierung) und 8 (Diskriminierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.

Feststellungen des Presserates

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. «Blick» und «SonntagsBlick» haben mit den Berichten «Alarm im Thurgau – Bei Sekten-Gottesdienst 6 Kinder mit Masern angesteckt» vom 16. April 2011 respektive «Die unheimliche Sekten-Messe» vom 17. April 2011 die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (unbestätigte Meldungen), 5 (Berichtigung) und 7 (Identifizierung) verletzt.

3. «Blick» und «SonntagsBlick» haben die Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung» nicht verletzt.

Mehr:

http://presserat.ch/_54_2011.htm

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 2. Januar 2012
  • Journalismus

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