2. Februar 2014
Seco-Korruptionsaffäre: Medienschaffende verlangen eine kompromisslose Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes
«oeffentlichkeitsgesetz.ch» schreibt heute in einer Medienmitteilung: «Das seit 2006 bestehende Öffentlichkeitsgesetz soll auf Bestreben der Bundesverwaltung einer ausserordentlichen Überprüfung unterzogen werden. Damit besteht die Gefahr, dass das Grundrecht auf Information von der Verwaltung beschnitten wird.» Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, in dem Medienschaffende der Deutsch- und Westschweiz organisiert sind, verlangt, dass das bestehende Transparenzgesetz von der Verwaltung umgesetzt wird.

In der heutigen Medienmitteilung heisst es:
«Die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Öffentlichkeitsgesetz ist. Während Monaten hatte sich das Wirtschafsdepartement geweigert, die freihändigen Vergaben des Seco für das Informatikprogramm der Arbeitslosenversicherung offen zu legen. Erst nach einer Intervention des Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), wurde die Akteneinsicht gewährt.
So wurde bekannt, dass das Seco von 2009 bis 2011 Informatik-Aufträge für 34 Millionen Franken unter der Hand vergeben hat. Die Seco-interne Aufsicht und die Amtsleitung gingen diesem Missstand nicht auf den Grund. Erst der Journalist von ‹Tages-Anzeiger› und ‹Der Bund›, der hartnäckig nach den Dokumenten fragte, brachte den Korruptionsfall ans Licht.
Von der Öffentlichkeit unbemerkt, arbeitet die Verwaltung gegenwärtig an einer Überprüfung des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Generalsekretärenkonferenz (GSK) will die Offenlegungspraxis offenbar mit einer Reform des Öffentlichkeitsgesetzes einschränken. Im Auftrag der GSK bereitet das Bundesamt für Justiz die Evaluation vor.
Aus der Vorbereitung zur Überprüfung des Öffentlichkeitsgesetztes ist durchgesickert, dass ausgerechnet Inspektionseinheiten der Verwaltung vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden möchten. Wie der Fall Seco zeigt, ist auch eine Kontrolle der Kontrolleure wichtig.
Stossend ist, dass sich die Landesregierung in der Vergangenheit deutlich gegen Transparenz bei den Beschaffungen ausgesprochen hat. Nachdem die ‹SonntagsZeitung› und ‹Le Matin Dimanche› beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Statistik der Beschaffungszahlen verlangt hatten, trat der Bundesrat auf die Bremse. Er entschied letztes Jahr, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
Statt über Beschränkungen des Öffentlichkeitsgesetzes zu diskutieren, muss die Verwaltung die Umsetzung des bestehenden Gesetzes vorantreiben, um so, wie vom Parlament vorgesehen, die Transparenz der Verwaltungstätigkeit zu fördern. Dazu gehört auch, dass das Projekt ‹Single Point of Orientation› rasch realisiert wird, welches einen Überblick über Bundesdokumente ermöglicht. Obwohl ein solcher Dokumentennachweis in der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz seit 2006 vorgeschrieben wird, ist das Projekt im vergangenen Jahr sistiert worden.»
Martin Stoll, «SonntagsZeitung», Präsident Öffentlichkeitsgesetz.ch
Hansjürg Zumstein, SRF, Vizepräsident Öffentlichkeitsgesetz.ch
Isabelle Ducret, RTS, Vorstand Öffentlichkeitsgesetz.ch
Cahterine Boss, «SonntagsZeitung», Vorstand Öffentlichkeitsgesetz.ch
Thomas Knellwolf, «Tages-Anzeiger», Vorstand Öffentlichkeitsgesetz.ch
Titus Plattner, «Le Matin Dimanche», Vorstand Öffentlichkeitsgesetz.ch
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Kommentare von Daniel Leutenegger