8. Dezember 2025
FÖRDERBEITRÄGE 2026 FÜR THURGAUER KULTURSCHAFFENDE
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2026 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken vergeben werden.

Bild: Die Förderbeitragsempfängerinnen und -empfänger 2025 (v.l.n.r.): Reto Friedmann, Barbara Tacchini, Rhona Mühlebach, Linda Heller, Irina Ungureanu und Mikhail Joey Wassmer – Foto: TG
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen.
Die Beiträge werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, «die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können», wie es in der Ausschreibung heisst. Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen Bezug zum Kanton aufweisen.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachexpertinnen und Fachexperten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung am 1. Juli 2026 überreicht.
Eingabeschluss ist der 15. Januar 2026.
Quelle / Mehr / Kontakt:
https://kulturamt.tg.ch/foerderung/personenbezogene-foerderbeitraege.html/1899
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Kommentare von Daniel Leutenegger