4. November 2024
KANTON THURGAU: PERSONENBEZOGENE FÖRDERBEITRÄGE
Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende: Die Ausschreibung 2025 ist offen
Bild: Die Förderbeitragsempfängerinnen und -empfänger 2024: Ruedi Tobler, Tabea Steiner (im Vordergrund), Sarah Hugentobler, Isabelle Krieg, Bennett Smith (im Vordergrund) und Johannes Keller (v.l.n.r).
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2025 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25’000 Franken vergeben werden.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury, bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen, über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtig. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung am 2. Juli 2025 überreicht.
Eingabeschluss ist der 15. Januar 2025.
tg
Quelle / Kontakt:
https://kulturamt.tg.ch/foerderung/personenbezogene-foerderbeitraege.html/1899
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Kommentare von Daniel Leutenegger