22. August 2025
KI UND URHEBERRECHT: DACHVERBAND SUISSECULTURE ZU POLITISCHEM HANDLUNGSBEDARF UND LÖSUNGSANSÄTZEN
Das Parlament berät zurzeit die Motion Gössi (24.4596) unter dem Titel «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch». Aus diesem Anlass äussert sich Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, zum Hintergrund und – positiv – zur Motion: «Dies in der begründeten Auffassung, dass Lizenzen und Vergütungen eine vorteilhafte Marktordnung entstehen lassen, und dass dafür mehrere urheberrechtliche Modelle zur Verfügung stehen werden. Die Anliegen der Wissenschaft und Wirtschaft können in den Einwilligungs- und Vergütungsmodellen berücksichtigt werden.» Suisseculture beschreibt «eine von mehreren möglichen Lösungen».

Bild: Bundeshaus – Foto: © media-parl.ch – Parlamentsdienste 3003 Bern
Suisseculture schreibt heute: «Die grossen Sprachmodelle, Bild-, Musik- und Videogeneratoren und ähnlichen Systeme generativer künstlicher Intelligenz wie ChatGPT oder Perplexity haben das Urheberrecht und ein Einwilligungsprinzip umgangen. Zudem erzeugen diese Modelle basierend auf grossen Mengen urheberrechtlich geschützter Daten ähnliche und neue Inhalte, die wirtschaftliche Investitionen und künstlerische Interessen gefährden. Bis heute fehlt es an Rechtssicherheit und Transparenz zu dieser Datennutzung. Die schweizerische Politik steht vor der Aufgabe, Lösungen zu ermöglichen, die den Schutz kreativer Werke und Leistungen mit Innovation, Wirtschaft, Wissenschaftsfreiheit und Zugang zu Kulturgütern in Einklang bringen.»
Generative KI im Kontext des Urheberrechts
Generative KI-Systeme kombinieren grosse Datenmengen, Deep-Learning-Modelle und dialog-basierte Interaktion. Zudem werden durch Retrieval aktuelle Quellen gezielt abgerufen und in den Output der KI eingebaut. Verträge mit Verlagen und anderen Inhaltsverantwortlichen werden selektiv abgeschlossen, aber es dominiert nach wie vor die freie Bedienung an veröffentlichtem Content. Es fehlt eine Lösung für die Frage: Wie dürfen KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, und wie werden deren Inhaber:innen dafür entschädigt?
Einwilligungsprinzip und Digitalwirtschaft als Leitbild
«Das Einwilligungsprinzip, ein Grundgedanke des Urheber- und Vertragsrechts, strukturiert den Umgang mit kreativen Inhalten. Es schützt Vermögenswerte und fördert differenzierte Marktmechanismen, Partnerschaft und faire Wettbewerbsbedingungen. Seit dem Aufkommen der Plattformen wurden Inhalte zunehmend produktiv und interaktiv weiterverwendet, ohne dass eine Rechtsbeziehung, Partnerschaft oder Autorisierung vorliegt. Die klassische Analogie zum materiellen Diebstahl stimmt insofern nicht, als das Diebesgut nicht entwendet wird – der Vermögensverlust ist aber genauso real.», hält Suisseculture fest. Die schweizerische Gesetzgebung sei hier schon mehrfach Vorreiter gewesen und habe Lösungen wie die obligatorische Kollektivverwertung (transparente und genehmigte Tarife) und die erweiterte Kollektivlizenz (Opt-out-System für zugelassene Nutzungsbereiche) entwickelt.
Zur ganzen Stellungnahme:
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Kommentare von Daniel Leutenegger