25. Februar 2011
Kulturförderung in den Regionen breiter abstützen
Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalbernischen Kulturförderungsgesetzes

Bild: Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor Kanton Bern – Foto: ©Adrian Moser
Das total revidierte kantonale Berner Kulturförderungsgesetz geht bis Ende Mai 2011 in die Vernehmlassung. Es bringt ein neues, breiter abgestütztes Finanzierungsmodell für die kulturellen Institutionen, stärkt die bestehenden Fördermassnahmen und führt diese gezielt weiter. Mit dem auf die Kulturstrategie abgestimmten Gesetz bekennt sich der Kanton Bern zur kulturellen Vielfalt in allen Regionen.
Mit dem total revidierten Kulturförderungsgesetz, das nun bis Ende Mai 2011 in die Vernehmlassung geht, setzt der Regierungsrat die Schwerpunkte der Kulturstrategie des Kantons Bern von 2009 um: Ein neues Finanzierungsmodell für die Kulturinstitutionen, eine breiter abgestützte Subventionierung von regionalen Kulturinstitutionen sowie die Weiterführung der übrigen bewährten Fördermassnahmen.
Die Totalrevision setzt zudem einen gezielten Schwerpunkt bei der Kulturvermittlung und sieht Verbesserungen bei der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden vor, namentlich bei der Altersvorsorge. Schliesslich gewichtet das Kulturförderungsgesetz die Zweisprachigkeit des Kantons hoch.
Neues Finanzierungsmodell für die Kulturinstitutionen
Das Gesetz bringt im Bereich der Finanzierung der Kulturinstitutionen eine klarere Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden: Gemäss dem neuen Finanzierungsmodell soll der Kanton Bern die Subventionen an Kulturinstitute mit nationaler und internationaler Ausstrahlung allein tragen. In diese Kategorie fallen gemäss der Kulturstrategie das Zentrum Paul Klee, das Kunstmuseum Bern und das Freilichtmuseum Ballenberg.
Die regional bedeutenden Kulturinstitutionen werden vom Kanton, von der Standortgemeinde und von sämtlichen umliegenden Gemeinden mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten dadurch eine Mitsprache, werden aber auch stärker in die Mitfinanzierung eingebunden. Gleichzeitig kann sich die gemeinsam subventionierte Kulturinstitution regional stärker verankern.
Welche Institutionen künftig gemeinsam finanziert werden, wird nach dem Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes ausgehandelt und auf Verordnungsebene festgelegt. Für die gemeinsame Finanzierung dieser Institutionen gehen zwei Varianten in die Vernehmlassung.
Klarere Regelungen für die Kulturförderung und für Förderbeiträge
Das total revidierte Kulturförderungsgesetz präzisiert die Ziele der Kulturförderung und die Voraussetzungen für kantonale Kulturförderbeiträge. Auf diese Weise besteht weiterhin eine solide Grundlage für das Gewähren von Projekt- oder Betriebsbeiträgen.
Damit die vorhandenen Mittel wirkungsvoller eingesetzt werden können, vereinfacht das neue Gesetz die Zuständigkeiten für das Gewähren von Beiträgen an kulturelle Vorhaben.
Schliesslich erhält die Kulturvermittlung einen höheren Stellenwert, weil ihre Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat.
Zweisprachigkeit wird gebührend gewichtet
Der französisch sprechende Bevölkerungsteil und insbesondere der Berner Jura
haben im kulturellen Bereich dank dem Sonderstatutsgesetz weitreichende
Befugnisse. Diese werden durch die Totalrevision erweitert. Der Bernjurassische
Rat wird künftig bei kulturellen Vorhaben im Berner Jura die gleichen Kompetenzen
haben wie die Erziehungsdirektion im Rest des Kantons. Zudem wird er an Stelle
des Regierungsrats die Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen im Berner
Jura unterschreiben. Nach wie vor ist ein Teil der Kultursubventionen gemäss
Sonderstatutsgesetz ausdrücklich für den Berner Jura vorgesehen. Er entspricht
dem Anteil des Berner Juras an der Gesamtbevölkerung des Kantons und liegt
heute bei 5,3 Prozent.
Dokumentation
- Referat
Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor (PDF, 52 KB)
Totalrevision Kulturförderungsgesetz - Präsentation
Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor (PDF, 75 KB)
Totalrevision Kulturförderungsgesetz - Referat
Anita Bernhard, Vorsteherin Amt für Kultur (PDF, 37 KB)
Totalrevision Kulturförderungsgesetz - Präsentation
Anita Bernhard, Vorsteherin Amt für Kultur (PDF, 19 KB)
Totalrevision Kulturförderungsgesetz
Kontakt:
http://www.be.ch/web/index/behoerden/behoerden-regierungsrat.htm
Kommentare von Daniel Leutenegger