23. November 2011
Kulturförderungsgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Verordnung über die Förderung der Kultur gutgeheissen. Das Gesetz definiert die Aufgaben des Bundes in der Kulturförderung und regelt die Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia.
Der Bundesrat hat das
Kulturförderungsgesetz auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die
Verordnung über die Förderung der Kultur gutgeheissen. Das KFG konkretisiert
und setzt den Verfassungsauftrag von Art. 69 der Bundesverfassung
(Kulturartikel) um. Es grenzt die Zuständigkeiten des Bundes gegenüber den in
der Kulturförderung primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten präzise
ab und regelt die Aufgabenteilung zwischen den für die Kulturförderung
zuständigen Bundesstellen und der Stiftung Pro Helvetia. Es legt auch die
kulturpolitischen Leitlinien des Bundes fest und modernisiert die Organisation
der Stiftung Pro Helvetia.
Die Bestimmung zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden im Kulturförderungsgesetz werden im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt, da noch nicht alle Vollzugsfragen geklärt werden konnten. Die Eidgenössischen Räte hatten das Bundesgesetz über die Kulturförderung in der Wintersession 2009 verabschiedet.
br
Kontakt:
Jean-Frédéric Jauslin, Direktor Bundesamt für Kultur, T 031 322 92 61
Herausgeber:
Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Departement des Innern
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Kommentare von Daniel Leutenegger