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23. November 2011

Kulturförderungsgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Verordnung über die Förderung der Kultur gutgeheissen. Das Gesetz definiert die Aufgaben des Bundes in der Kulturförderung und regelt die Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia.

Der Bundesrat hat das Kulturförderungsgesetz auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Verordnung über die Förderung der Kultur gutgeheissen. Das KFG konkretisiert und setzt den Verfassungsauftrag von Art. 69 der Bundesverfassung (Kulturartikel) um. Es grenzt die Zuständigkeiten des Bundes gegenüber den in der Kulturförderung primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten präzise ab und regelt die Aufgabenteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Bundesstellen und der Stiftung Pro Helvetia. Es legt auch die kulturpolitischen Leitlinien des Bundes fest und modernisiert die Organisation der Stiftung Pro Helvetia.

Die Bestimmung zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden im Kulturförderungsgesetz  werden im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt, da noch nicht alle Vollzugsfragen geklärt werden konnten. Die Eidgenössischen Räte hatten das Bundesgesetz über die Kulturförderung in der Wintersession 2009 verabschiedet.

br

Kontakt:

Jean-Frédéric Jauslin, Direktor Bundesamt für Kultur, T 031 322 92 61

http://www.bak.admin.ch/

Herausgeber:

Der Bundesrat

Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/

Eidgenössisches Departement des Innern

Internet: http://www.edi.admin.ch

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 23. November 2011
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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