12. Dezember 2013
Publikation einer Bestandsaufnahme der öffentlichen Literaturförderung
Eine unter der Führung des Bundesamtes für Kultur (BAK) eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Repräsentanten der Pro Helvetia, der Kantone und Städte, hat die öffentliche Literaturförderung auf nationaler Ebene analysiert.
Von den im Jahr 2011 für die Literatur gesprochenen Förderbeiträgen über insgesamt 17,4 Millionen Franken wurden 50 Prozent von den Kantonen, 27 Prozent von den Städten und 23 Prozent vom Bund beigesteuert.
Die Fördergelder der Städte und Kantone gehen mehrheitlich an Literaturinstitutionen oder -veranstaltungen.
Ein grosser Teil der kantonalen Unterstützung wird ausserdem für Fach- und Sachbücher aufgewendet.
Das BAK zieht in Betracht, zusätzliche Förderbeiträge für Verlage, Übersetzungen und Literaturzeitschriften bereitzustellen.
Die Förderung der Schweizer Literatur ist vielschichtig. Die Kantone steuern die Hälfte der gesamten öffentlichen Fördergelder bei, d.h. 8,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Beiträge der Städte machen einen Viertel der Fördermittel aus, wovon wiederum über drei Viertel aus Zürich und Genf stammen. Ein grosser Teil der Unterstützungsgelder aus Kantonen und Städten geht an lokale Literaturinstitutionen oder -veranstaltungen. Die Kantone wenden rund einen Drittel ihrer Beiträge für Fach- und Sachbücher auf.
Die als «Panorama 2011» betitelte Analyse wurde auf der Grundlage einer Datenerhebung aus dem Jahr 2011 erarbeitet. Sie ist in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren im Bereich der Literaturförderung entstanden.
Parallel zu dieser Bestandsaufnahme schliesst das BAK im ersten Semester 2014 einen Bericht ab, der auf zwei parlamentarische Postulate antwortet. Diese Vorstösse wurden im Anschluss an die Ablehnung der Buchpreisbindung anlässlich der Volksabstimmung vom 11. März 2012 eingereicht.
Diese Arbeiten erlauben es, die Lücken in der eidgenössischen Literaturpolitik und die Möglichkeiten für eine gezielte Unterstützung der Branche zu ermitteln. Das BAK möchte in diesem Zusammenhang drei Ansatzpunkte weiterentwickeln.
- Erstens will das BAK sein Augenmerk auf die literarische Übersetzung richten. Denn diese ist unerlässlich für den Austausch und den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen der Schweiz und für den Zugang zur Literatur in einem mehrsprachigen Land. Trotzdem wird sie von der öffentlichen Hand nur in geringem Masse unterstützt.
- Zweitens möchte das BAK die Möglichkeit prüfen, den Verlagen eine strukturelle Unterstützung zukommen zu lassen, da diese massgeblich zur Vielfalt der Schweizer Literaturlandschaft und zu deren Zugänglichkeit beitragen. Eine derartige Unterstützung würde den Verlagen erlauben, einerseits ihre «immateriellen» Aufgaben wie die Bearbeitung von Manuskripten, die Forschung, das kritische Lektorat und die Betreuung der Autorinnen und Autoren zu verstärken. Andererseits wären sie damit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung besser gewachsen.
- Drittens wird in Betracht gezogen, Literaturzeitschriften vermehrt zu fördern. Als Austauschplattformen und Zugangsportale zur Literatur sind sie für die Öffentlichkeit von grosser Bedeutung. Obwohl sie viel zur Dynamik der Schweizer Literatur beitragen, sind viele dieser Zeitschriften in ihrer Existenz bedroht. Insbesondere die technologischen Entwicklungen erfordern eine Neuorientierung, um ihr Verschwinden zu verhindern. Strukturelle Förderbeiträge würden sie dabei unterstützen, ihre Rolle zu stärken und ihre Vermittlung zu verbessern.
In dieser Hinsicht bietet das «Panorama» eine erste Grundlage für Gespräche mit den öffentlichen Partnern und weiteren Kreisen, so dass konkrete Massnahmen in die Kulturbotschaft 2016-2019 einfliessen können, welche Anfangs Sommer 2014 in die Vernehmlassung geht.
bak
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Kontakt:
Danielle Nanchen, Leiterin Sektion
Kulturschaffen, Bundesamt für Kultur
danielle.nanchen@bak.admin.ch, +41 (0)31 324 98 23
Internet: http://www.bak.admin.ch
Kommentare von Daniel Leutenegger