27. Mai 2014
Rückgabe von antiken Münzen an die serbische Regierung
Ungefähr 150 antike Münzen aus dem Römischen Reich wurden an Serbien zurückgegeben. Die Münzen wurden im Jahr 2011 von einem serbischen Staatsangehörigen illegal in die Schweiz eingeführt. Die Rückgabe wurde begleitet von der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur (BAK).
Foto: © BAK
Am 27. Mai 2014 wurden die Münzen an
einem offiziellen Anlass in Anwesenheit der Direktorin des Bundesamtes für
Kultur, Isabelle Chassot, dem serbischen Botschafter in der Schweiz, Dr. Milan St. Protić, übergeben.
2011 hat die Basler Zollfahndung diesen Schmuggel aufgedeckt. Die aus
Raubgrabungen stammenden Münzen wurden illegal aus Serbien ausgeführt und waren
für den Verkauf in der Schweiz via Internet bestimmt. Es handelt sich um
ungefähr 150 Münzen aus der römischen Kaiserzeit (2. bis 4. Jahrhundert n.
Chr.). Die meisten sind Bronzemünzen aus dem 4. Jahrhundert, der Fund umfasst jedoch
auch einige Antoniniane aus dem 3. Jahrhundert und Asse aus dem 2. Jahrhundert.
BAK: «Diese Rückgabe unterstreicht die gute Zusammenarbeit zwischen Serbien und der
Schweiz, die beide die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot
und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
Kulturgut unterzeichnet haben. Sie konkretisiert das gemeinsame Engagement der
beiden Staaten für den Schutz des beweglichen kulturellen Erbes.»
Der Bund erhält und schützt das Kulturerbe
Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) am 1. Juni 2005 will der Bund einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.
Wer ein Kulturgut überträgt, muss sich vorher vergewissern, dass dieses
nicht gestohlen wurde oder dem Eigentümer gegen seinen Willen abhanden gekommen
ist, wie dies beispielsweise bei einer Raubgrabung der Fall ist. Kulturgüter
müssen am Zoll als solche und mit ausführlichen Angaben deklariert werden.
Dank dem KGTG konnte die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK in bisher über hundert Fällen fehlender oder falscher Einfuhrdeklarationen eingreifen, die vom Schweizer Zoll gemeldet wurden. Dies hat in 67 Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt.
bak
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des BAK zur Verfügung:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53145
Kommentare von Daniel Leutenegger