2. Mai 2015
STIFTUNG ERBPROZENT KULTUR: «GEMEINSCHAFTLICHE KULTURFÖRDERUNG OHNE EINTRITTSHÜRDEN»
An der Kulturlandsgemeinde 2015 in Heiden (AR) ist heute ein neues Kulturförderungsinstrument lanciert worden - die Stiftung Erbprozent Kultur: «Jeder und jede kann sich gegenüber der Stiftung verpflichten, ein Prozent seines künftigen Erbes für die Kulturförderung zu stiften.»
Die InitiantInnen schreiben:
«Die Stiftung Erbprozent Kultur ist eine gemeinschaftliche Kulturförderung ohne Eintrittshürden. Sie ermöglicht ein klares, persönliches Bekenntnis zur Kultur. Jede Person – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Status oder Höhe des Vermögens – kann freiwillig 1 % ihres persönlichen Erbes für die Kultur stiften. Diese einzigartige Form baut auf das Partizipationsprinzip und auf den Gedanken des Generationenvertrags.»
Die Initialphase werde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen, danach könne die Stiftung ihrem eigentlichen Zweck nachgehen.
Bereits jetzt werden grundlegende Fragen im Zusammenhang mit den Stiftungstätigkeiten (z. B. Vergabeprozess, Umgang mit der Gemeinschaft, Anlagevorgaben) in offenen Foren geklärt.
Neben der bereits laufenden Suche nach Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten liegt das Schwergewicht nach der Gründung der Stiftung bei der Erarbeitung der Stiftungsreglemente.
«Nach dem Start Anfang Mai 2015 sind die Fundamente gelegt. Die Jahre 2015 und 2016 dienen dem Aufbau. Ab 2017 können Fördermittel – vermutlich noch in bescheidenem Umfang – vergeben werden.», schreiben die InitiantInnen.
Mehr:
http://www.srf.ch/news/regional/ostschweiz/ausserrhoder-wollen-anders-kultur-foerdern
Hören:
http://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=8e453e11-60b4-445d-9e85-f5914dc7bf8f
Videos;
https://www.youtube.com/channel/UCpPI2frQPboNaMgYJmRRWWw
Kontakt:
Erbprozent Kultur
c/o Genossenschaft Kulturlandsgemeinde
Schützengasse 1
9102 Herisau
Kommentare von Daniel Leutenegger