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7. März 2010

Moment (10): Buchpreisbindung – Ein Schutzgesetz für eine Branche, die pennt und so etwas nicht verdient

Von Andreas Von Gunten

Buchpreisbindung – Ein Schutzgesetz für eine Branche, die pennt und so etwas nicht verdient

Von Andreas Von Gunten


Es sieht nun ganz so aus (vgl.:

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/staenderat_nationalrat_buchpreisbindung_wiedereinfuehrung_1.5123376.html

), als ob wir in der Schweiz tatsächlich eine gesetzlich geregelte Buchpreisbindung erhalten werden.

Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, wird nach der Differenzbereinigung durch den Nationalrat ein Gesetz in Kraft treten, welches gemäss dem vorläufig formulierten Artikel 1 folgenden Zweck erfüllen soll:

a. die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch fördern;

b. möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen gewährleisten.

Das ist natürlich eine Lachnummer und es wäre ja auch lustig, wenn die Situation nicht so ernst wäre.

Dadurch, dass es den Verlagen ermöglicht wird, festzuschreiben, zu welchem Preis ein Händler ein Buch verkaufen darf, soll also die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch gefördert werden?

Dadurch, dass den Buchhändlern genau vorgeschrieben wird, dass sie Bibliotheken, die nicht mehr als 500’000 CHF bei ihnen ausgeben pro Jahr, keinen höheren Rabatt als 10% geben dürfen, soll also gewährleistet werden, dass möglichst viele Leserinnen und Leser den bestmöglichen Zugang zu Büchern haben?

Ich bin fassungslos, wie sich Parlamentarier von Links bis Rechts zu diesem Gesetz entscheiden konnten, das nichts anderes bringen wird, als den Schutz vor Wettbewerb für ein paar ausländische Grossverlage und Grossbuchhändler.

Vor allem bildet das Gesetz zur Buchpreisbindung die Grundlage für viel weitreichendere Regulierungen, die später unweigerlich folgen werden. Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf elektronische Bücher bzw. Medien und auf den Versand aus dem Ausland ist doch nur eine Frage der Zeit, denn die Nutzniesser des geschützten Marktes werden sich kaum mit dem Erreichten zufrieden geben.

Gleichzeitig werden andere Anbieter von Inhalten, wie Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in der Folge auch einen besonderen Schutz einfordern, wie das in Deutschland mit dem Leistungsschutzrecht ja bereits vorgemacht wird.

Dieses Gesetz ist ein reines Marktschutzgesetz für eine Branche, die die Entwicklung verpennt und die vorhandenen Potentiale nicht nutzt. Die Buchbranche hat einen solchen Schutz nicht verdient.

Durch die Buchpreisbindung werden wir in der Schweiz in Bezug auf innovative Prozesse des Kulturgütervertriebs noch weiter ins Hintertreffen geraten.

Es wird damit weder die Vielfalt noch die Qualtität des Kulturgutes Buch gefördert, sondern einfach das Preisniveau künstlich oben gehalten.

Wenn der Gesetzgeber wirklich ein ernsthaftes Interesse daran hätte, möglichst vielen Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten, dann würde dieser Gesetzgeber die Verlage dazu zwingen, ihre Bestände der vergriffenen Bücher von Google scannen zu lassen oder selber ins Netz zu stellen. Oder das Parlament würde dafür sorgen, dass jedes veröffentlichte Buch auch online verfügbar und damit x-fach kostengünstiger bereit gestellt wird, usw.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, vielleicht gibt es ja bei der Schlussabstimmung im Nationalrat noch eine Kehrtwende. Aber ich rechne mal mit dem Schlimmsten.

 

Andreas Von Gunten

Andreas Von Gunten (1968) wohnt und arbeitet in Zürich und im Zug, ist leidenschaftlich verzettelter Blogger, Unternehmer und Sammler von Menschenzeugs aller Art.

Kontakt: http://www.andreasvongunten.com/blog/

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 7. März 2010
  • Moment

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