15. Juni 2011
Bundesverwaltungsgericht entscheidet zugunsten von SWITCH
SWITCH darf weiter für Hosting-Tochter switchplus AG werben.

SWITCH schreibt:
«Eine Gruppe von Hosting-Providern hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) und dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Beschwerden gegen SWITCH im Zusammenhang mit der Tochtergesellschaft switchplus AG eingereicht.
Nachdem die Weko bereits im Februar 2011 kein unzulässiges Verhalten von SWITCH festgestellt hatte, reichten die Hosting-Provider bei der Weko eine Aufsichtsbeschwerde ein. Ende Mai 2011 wurde auch diese Beschwerde von der Kommission abgewiesen.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am 11. April 2011 Massnahmen gegen SWITCH verfügt, welche die Marktfreiheit von SWITCH einschränken. Zudem entzog das Bakom die aufschiebende Wirkung im Falle einer Beschwerde.
SWITCH hat am 27. Mai 2011 gegen diese Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt.
Diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht nun am 10. Juni 2011 stattgegeben.
Constantin Tönz, stv. Geschäftsführer von SWITCH, zeigt sich über die Entscheide der Wettbewerbskommission und des Bundesverwaltungsgerichts erfreut: »Diese Entscheide bestätigen uns auf unserem Weg. Wir sind überzeugt, dass switchplus den Hosting-Markt in der Schweiz bereichert.'»
Mehr:
http://www.switch.ch/de/about/news/2011/bvger140611.html
http://www.switch.ch/de/about/news/2011/stellungnahme-switch-verfuegung-bakom.html
Auf dieser Webseite bereits erschienen:
Kommentare von Daniel Leutenegger