9. Januar 2025
DAS PROGRAMM «JUNGE TALENTE MUSIK» DES BUNDES IST LAUT BAK ERFOLGREICH GESTARTET
16 Kantone nahmen 2024 am Förderprogramm des Bundes für Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial teil. Insgesamt 1’190 Talente haben dabei einen direkten Förderbeitrag des Bundes erhalten. Zehn Kantone befinden sich noch im Aufbau des Programms. «Damit endete die zweijährige Pilotphase erfolgreich und das Programm befindet sich seit dem 1. Januar 2025 in der Konsolidierungsphase», schreibt das Bundesamt für Kultur (BAK) in seiner heutigen Medienmitteilung.
Foto: BAK
672 der geförderten Talente sind männlich, 517 weiblich, 1 divers. Das Alter der Kinder und Jugendlichen reicht von 4 bis 25 Jahren. 972 junge Musikerinnen und Musiker sind im Bereich der Klassik tätig, 207 machen Jazzmusik, Pop, Rock und Aktuelle Musik, 11 schliesslich sind in der Volksmusik aktiv.
Das Förderprogramm «Junge Talente Musik», das vom Bundesamt für Kultur (BAK) ab 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Musikorganisationen entwickelt wurde, soll Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial ihren Bedürfnissen entsprechend nachhaltig fördern.
Den ersten Schritt der Förderung bildet die frühzeitige Erkennung von musikalisch begabten Kindern und Jugendlichen. Dies erfolgt in der Regel durch Personen in ihrem schulischen oder ausserschulischen Umfeld. In einem institutionalisierten Verfahren prüfen Fachkommissionen der jeweiligen Kantone anschliessend die musikalische Begabung der potentiellen Talente. Werden die Kinder und Jugendliche als Talente anerkannt, erhalten sie pauschale Beiträge des Bundes, die durch die kantonale Koordinationsstelle ausgerichtet werden.
Das BAK ist für die Gesamtsteuerung des Programms verantwortlich. Es unterstützt die kantonalen Begabtenförderungsprogramme in der Höhe von insgesamt 4 Millionen Franken pro Jahr. Mindestens 50% der Finanzhilfen des Bundes gehen als direkte Beiträge an die jungen Talente. Die übrigen Mittel sind für die Unterstützung des Aufbaus und der Umsetzung in den Kantonen vorgesehenen.
Umsetzung des Verfassungsartikels über die musikalische Bildung
Volk und Stände haben am 23. September 2012 den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit grosser Mehrheit angenommen. Der Verfassungsartikel 67a hat zum Ziel, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Zur Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung hat der Bund 2016 zunächst das Breitenförderungs-Programm «Jugend und Musik» (J+M) lanciert. Ergänzend dazu wurde das Programm «Junge Talente Musik» aufgebaut, das auf die Begabtenförderung ausgerichtet ist.
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Kommentare von Daniel Leutenegger