9. Mai 2017
Werbeauftraggeber und SUISA haben sich auf Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen geeinigt
Die KomponistInnen von Werbemusik wollen für die Nutzung ihrer Werke im Online-Bereich fair vergütet werden. Nach längeren Verhandlungen haben sich die SUISA und der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) im April 2017 auf Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen geeinigt.

Die Vergütung für Urheberrechte beträgt
beim Zugänglichmachen einer Online-Werbekampagne 2,15% des Online-Mediabudgets.
Die korrekte Berechnung der Vergütungen erfolgt auf Basis der konkreten Budgets
für die Bereitstellung der Werbespots im Internet. Dabei müssen die Kosten für
die Platzierung auf fremden Plattformen oder sonstigen Webseiten angegeben
werden. Die Lizenzbedingungen gelten ab dem 1. Mai 2017. Die Lizenzbedingungen
für Online-Werbekampagnen unterstehen nicht der Tarifaufsicht durch die
Eidgenössische Schiedskommission (ESchK).
Die Online-Tarife können frei ausgehandelt werden, weil die Wahrnehmung von Urheberrechten an Musik bei Online-Nutzungen nicht zwingend über die SUISA stattfinden muss. Die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger Musik vertritt einen grossen Teil der bedeutenden Werbemusikkomponisten. Im Auftrag und Interesse dieser UrheberInnen hat die SUISA bei den Verhandlungen eine Lösung angestrebt, die den KomponistInnen für die Nutzung ihrer Musik in der Online-Werbung eine faire Vergütung sichert und zugleich für alle Beteiligten einfach in der Umsetzung ist.
cp
Mehr / Kontakt:
https://www.suisa.ch/kunden/online/video/online-werbe-kampagnen.html
—
Mehr:
http://www.kleinreport.ch/news/kompromiss-zwischen-den-werbeauftraggebern-und-der-suisa-87063/
http://www.persoenlich.com/kategorie-werbung/kompromiss-mit-der-suisa-erzielt
Kommentare von Daniel Leutenegger