28. Februar 2020
CORONA – VIRUS UND WIR
Der Schweizer Bundesrat stuft die Coronavirus-Situation in der Schweiz erstmalig als «besondere Lage gemäss Epidemiengesetz» ein. Deshalb verbietet er ab sofort Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen – private wie öffentliche. Darunter fallen Anlässe wie die Basler Fasnacht, der Autosalon in Genf, Fussballspiele oder Konzerte.
Bild: © Rodríguez (Mexique / Mexico), https://www.facebook.com/CartooningforPeace/photos/pcb.10157926599167128/10157926592657128/?type=3&theater
Coronavirus: Bundesrat verbietet grosse Veranstaltungen
Bern, 28.02.2020 – Der Bundesrat hat sich heute, 28. Februar 2020, zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.
Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er reagiert auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als 1’000 Personen aufhalten. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ab sofort bis mindestens bis zum 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1’000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat. Sie verspricht aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.
Quelle:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78289.html
Mehr:
https://www.facebook.com/daniel.leutenegger.dlb
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Nachtrag vom 29.2.2020:
Veranstaltungverbot: Diese Anlässe sind betroffen
Kommentare von Daniel Leutenegger