16. Dezember 2015
WEKO genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier – Aber: Noch keine neue Werbemöglichkeiten für die SRG
Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier. Durch die Zusammenarbeit im Bereich der Werbevermarktung wird zwar ein starkes Unternehmen entstehen. Die WEKO erwartet jedoch keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs. Die SRG darf aber noch nicht von den neuen Werbemöglichkeiten des Joint Ventures mit Swisscom und Ringier profitieren. Das BAKOM hat ihr mittels einer vorsorglichen Massnahme Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des BAKOM, spätestens aber bis zum 31. März 2016.
Foto: SRG SSR
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Zusammenschluss des Joint Ventures von Swisscom, SRG und Ringier aus kartellrechtlicher Sicht genehmigt.
Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das BAKOM ist noch im Gang. Das BAKOM prüft insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt. Gegebenenfalls könnte das BAKOM dem UVEK konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.
Mit der vorsorglichen Verfügung will das BAKOM nun sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sollte das UVEK bis zum 31. März 2016 noch nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, so könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden.
adm
Quellen / Kontakt:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=59997
http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html?lang=de&msg-id=60018
Kommentare von Daniel Leutenegger