13. März 2015
Beitrag der Radiosendung «Espresso» verletzt Sachgerechtigkeitsgebot
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen die Sendungen «Rundschau» und «Sternstunde Philosophie» von Fernsehen SRF wies sie dagegen ab.
Foto: © SRF
Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Freitag beriet die UBI über einen kritischen Beitrag des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1.
Im Zentrum stand der Verkauf eines rund 600 Franken teuren Nahrungsergänzungsmittels an eine über 80jährige Frau.
Ein Konsumentenmagazin darf zwar Missbräuche im Telemarketing in anwaltschaftlicher Weise anprangern. Bei ihrer Prüfung kam die UBI jedoch zum Schluss, dass das Verkaufsgespräch im Beitrag unzutreffend wiedergegeben wurde.
Weder versprach die Verkäuferin der Kundin eine «wundersame Heilung» noch empfahl sie ihr «grobfahrlässig» den Verzicht auf Medikamente.
Journalistische Sorgfaltspflichten wurden verletzt, indem Radio SRF nicht transparent und fair über das Verkaufsgespräch berichtete. Die festgestellten Mängel beeinträchtigten den Gesamteindruck massgeblich und verunmöglichten der Zuhörerschaft, sich eine eigene Meinung über das thematisierte Verkaufsgespräch zu bilden.
Die UBI hat deshalb die Beschwerde des betroffenen Telemarketingunternehmens mit 6:1 Stimmen gutgeheissen.
ubi
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Kommentare von Daniel Leutenegger