Ein Beitrag des Westschweizer Fernsehens TSR über «Gore»-Filme, eine besonders blutrünstige Unterart im Horrorgenre, hat nach Ansicht der UBI die Vorschriften zum Jugendschutz verletzt. «Die Programmwächter haben eine Beschwerde teilweise gutgeheissen», schreibt heute swissinfo.ch.

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Kommentare von Daniel Leutenegger