11. September 2014
UBI: «Radio RTS und Fernsehen SRF verletzten Programmrecht nicht»
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer öffentlichen Beratung in Genf verschiedene Beschwerden abgewiesen. Sie erachtete zwei satirische Radiobeiträge von RTS zum Berner Jura, den Trailer von Fernsehen SRF zu den Olympischen Winterspielen sowie einen Beitrag von «10 vor 10» zur Akzeptanz von Kernenergie als vereinbar mit dem Programmrecht.

Bild: Prof. Dr. Roger Blum, Präsident der UBI – Foto: UBI
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https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54408
Kommentare von Daniel Leutenegger