19. Juni 2015
AUS-SCHREIBUNG ZUR EIN-GABE IN SACHEN LITERATUR
Noch bis am 6. Juli 2015 läuft die Eingabefrist für den Schweizer Literaturwettbewerb des Bundesamts für Kultur (BAK)
Bild: ‹TITLE›, Im Eigenverlag erschienen, Gestaltung: Ramaya Tegegne, Genève, http://ramaya.ch/
Das Bundesamt für Kultur (BAK) verleiht im Bereich Literatur jährlich zwei Schweizer Grand Prix Literatur und fünf bis sieben Schweizer Literaturpreise. Hinzu kommt alle zwei Jahre ein Spezialpreis Übersetzung alternierend mit dem Spezialpreis Vermittlung.
Schweizer Literaturpreise
Am Schweizer Literaturwettbewerb können Schweizerinnen und Schweizer oder in
der Schweiz wohnhafte Autorinnen und Autoren teilnehmen. Die Anmeldung gilt für
ein im Vorjahr publiziertes literarisches Werk, das in einer der Landessprachen
oder in einem der Schweizer Dialekte verfasst wurde. Die Eidgenössische Jury
für Literatur bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger.
Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten ein Preisgeld von je 25’000 Franken und werden gezielt unterstützt, um ihre Werke in der Schweiz und im Ausland bekannt zu machen.
Schweizer Grand Prix Literatur
Die Schweizer Grand Prix Literatur würdigen eine Persönlichkeit, die sich auf einzigartige Weise für die Schweizer Literatur einsetzt, sei dies in der Vermittlung, dem Verlagswesen, der Produktion, der Literaturkritik, der Kulturpolitik oder dem Unterricht und der Forschung. Die Ausgezeichneten erhalten eine Preissumme von je 40’000 Franken. Die Auszeichnungen werden von der Eidgenössischen Jury für Literatur vergeben; es ist nicht möglich, sich für diese zu bewerben.
Spezialpreis Übersetzung / Spezialpreis Vermittlung
Alle zwei Jahre wird ein Spezialpreis Übersetzung alternierend mit dem
Spezialpreis Vermittlung verliehen. Der Spezialpreis ist mit 40’000 Franken
dotiert.
Der Spezialpreis Übersetzung prämiert eine herausragende literarische Übersetzerin oder einen herausragenden literarischen Übersetzer.
Der Spezialpreis Vermittlung würdigt ein besonderes Engagement zugunsten der Schweizer Literatur und deren Zugang zum Publikum.
Die Auszeichnung wird von der Eidgenössischen Jury für Literatur vergeben; es ist nicht möglich, sich für diese zu bewerben.
bak
Mehr / Kontakt:
http://www.bak.admin.ch/kulturschaffen/04240/04578/04579/index.html?lang=de
https://www.gate.bak.admin.ch/fpf/public/home?execution=e1s1
Kommentare von Daniel Leutenegger