23. Juli 2015
KEIN PLAGIAT: DER BERNER SCHRIFTSTELLER URS MANNHART DARF SEINEN ROMAN WIEDER VERKAUFEN
Der österreichische Journalist Thomas Brunnsteiner hatte Urs Mannhart (Bild) vorgeworfen, er habe aus seinen Reportagen abgeschrieben. Aufgrund dieser Plagiatsklage verhängte das Zürcher Handelsgericht im September 2014 einen vorläufigen Auslieferungs- und Werbestopp für Mannharts Roman «Bergsteigen im Flachland».
Foto: © Beat Schweizer, http://www.secession-verlag.com/content/urs-mannhart
Nun ist die Klage vom Tisch, wie Mannharts Verlag mitteilt. In einer Vergleichsverhandlung am Handelsgericht Zürich habe Thomas Brunnsteiner seine Klage vollständig zurückgezogen. Er habe sich darüber hinaus verpflichtet, Urs Mannhart und dem Secession Verlag 20’000 Franken Schadenersatz zu zahlen.
Quellen / Mehr:
http://www.derbund.ch/kultur/buecher/urs-mannhart-hat-das-urheberrecht-nicht-verletzt/story/23080336
http://www.journal-b.ch/de/082013/kultur/2068/Urs-Mannharts-Roman-ist-wieder-im-Verkauf.htm
Kontakt:
http://www.secession-verlag.com/content/urs-mannhart
http://lexikon.a-d-s.ch/edit/detail_a.php?id_autor=2249
http://www.literaturport.de/Urs.Mannhart/
Kommentare von Daniel Leutenegger