7. Januar 2025
KÜNFTIGER STANDORT KLEINTHEATER LUZERN: MACHBARKEITSSTUDIE BILDET GRUNDLAGE FÜR WEITERES VORGEHEN
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) als Eigentümerin und das Kleintheater Luzern als Mieter haben in den vergangenen Monaten intensiv an einer realisierbaren Lösung zur Integration des Kleintheaters in den geplanten LUPK-Neubau am Bundesplatz 14 in Luzern gearbeitet. Eine umfassende Machbarkeitsstudie bildet nun gemäss Medienmitteilung die Grundlage für das weitere Vorgehen.
Bild: Kleintheater Luzern – Foto: © https://www.kleintheater.ch/medien/220907_saisonubersicht_ktl_22_23.pdf
«Die Liegenschaft der Luzerner Pensionskasse am Bundesplatz 14 – der Standort des Kleintheaters Luzern – wurde 1962 erbaut und ist heute stark sanierungsbedürftig. Aufgrund der Schadstoffbelastung durch Naphtalin in den Obergeschossen ist ein Rückbau und anschliessender Neubau unumgänglich», steht in der Mitteilung zu lesen. Die LUPK habe sich dabei für eine nachhaltige Holzelementbauweise im Minergiestandard entschieden, «um eine zukunftsorientierte und umweltfreundliche Umsetzung zu gewährleisten». Im Rahmen der Planung des Neubaus werde geprüft, ob und wie das Kleintheater als kultureller Ankerpunkt in das Bauprojekt integriert werden kann. Basierend auf dem Betriebskonzept des Kleintheaters habe die LUPK dazu zusammen mit externen Experten eine fundierte Machbarkeitsstudie erstellt, in deren Erarbeitung das Kleintheater aktiv eingebunden gewesen sei.
Urban Sager, Präsident der LUPK, erklärt: «Wir haben uns in den vergangenen Monaten regelmässig und konstruktiv mit dem Kleintheater ausgetauscht und sind überzeugt, dass diese gute Zusammenarbeit eine solide Grundlage für eine tragfähige Lösung geschaffen hat. Erfreulicherweise zeigt die Machbarkeitsstudie, dass eine Integration des Kleintheaters in den Neubau möglich ist. Mit der vorliegenden Analyse liegen nun alle wesentlichen Grundlagen für einen Standortentscheid seitens des
Kleintheaters vor.»
«Da die Interessen Dritter nicht über die gesetzlich geschützten Interessen der Versicherten gestellt werden dürfen, kann die LUPK das Kleintheater finanziell nicht unterstützen. Die unternehmerische Verantwortung für die Integration des Kleintheaters in die Liegenschaft Bundesplatz 14 liegt beim Kleintheater, das auch alternative Standorte prüft. Aufgrund des komplexen Sachverhalts steht das Kleintheater vor einer grossen Herausforderung und muss erhebliche Arbeit leisten, um eine Standortentscheidung zu treffen. Deshalb gibt die LUPK dem Kleintheater ein Jahr Zeit, um eine fundierte Lösung zu entwickeln. Dabei bleibt das Projekt flexibel: Sollte das Kleintheater innerhalb eines Jahres eine andere Lösung finden, wird sich die LUPK neu orientieren und die Planung des Neubaus ohne das Kleintheater fortsetzen.», heisst es in der Medienmitteilung vom 7. Januar 2025.
Peter Bucher, Co-Präsident des Stiftungsrats Kleintheater Luzern, hält fest: «Die Zusammenarbeit mit der LUPK war stets konstruktiv und lösungsorientiert. Es freut uns, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie aufzeigt, wie das Kleintheater auch in Zukunft am Bundesplatz möglich wäre. Wir haben Ende November bekannt gegeben, dass wir auch eine Variante an der Himmelrichstrasse prüfen. Die LUPK hat uns ein Jahr Zeit für den Standortentscheid gewährt. Wir schätzen dies und werden die Zeit nutzen, die notwendigen Abklärungen zu treffen.»
Unabhängig vom Standortentscheid kann der Theaterbetrieb noch bis im Sommer 2029 an der bestehenden Spielstätte am Bundesplatz in Luzern weitergeführt werden. Bis zu diesem Termin hat die LUPK das bestehende Mietverhältnis auf Wunsch des Kleintheaters verlängert.
Quelle:
Kontakt:
https://www.kleintheater.ch/de
Auf ch-cultura.ch u.a. erschienen:
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Kommentare von Daniel Leutenegger