6. November 2018
«SCHALLSCHUTZGESETZGEBUNG WIRD NUR RUDIMENTÄR ANGEPASST»
Im Februar 2018 wurde die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall in die Vernehmlassung geschickt. Im Verordnungsentwurf waren strengere Auflagen für Veranstaltungen mit elektrisch verstärktem Schall sowie neu auch Auflagen für nicht verstärkte Veranstaltungen vorgesehen. Das hatte für grosse Aufregung bei KünstlerInnen und VeranstalterInnen gesorgt. «Anfang Oktober wurde bekannt, dass das Bundesamt für Gesundheit auf die meisten Verschärfungen verzichten möchte», schreibt jetzt Sarah Coopman im Suisa-Blog.

Bild: Grandville (1803-1847), «La Caricature», Paris, 1831-09-01, Katzenmusik – Gemeinfrei – Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grandville_Katzenmusik_Charivari_Rough_music.jpg?uselang=de
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https://blog.suisa.ch/de/schallschutzgesetzgebung-wird-nur-rudimentaer-angepasst/
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Kommentare von Daniel Leutenegger