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14. Januar 2013

«Halbierung der Armut eine Illusion»

Oswald Sigg (Bild) schreibt auf dem Portal «hälfte.ch»: «Der Sozialbericht 2012 des Kantons Bern ist als Ganzes betrachtet eine beispielhaft gute Grundlage für dringende öffentliche Interventionen in armutsbetroffenen und -gefährdeten Bereichen unserer Gesellschaft.» Weiter:

Foto: http://www.bk.admin.ch/org/chanc/00322/index.html?lang=de& / http://de.wikipedia.org

Von Oswald Sigg

Nur zwei Jahre nach dem Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung wird für den Kanton Bern eines deutlich: die Armut breitet sich weiter aus. Es gibt immer mehr Leute, die ihr Leben sozial und wirtschaftlich nicht mehr aus eigener Kraft meistern kön­nen.

Dazu einige Trends, die der Bericht aufführt:

► Die Erwerbseinkommen der ärmsten Haushalte sinken.

► Der Anteil armutsgefährdeter und armer Haushalte steigt.

► Die Armutsgefährdungsquote steigt.

► Die Armutsgefährdung von Personen zwischen 50 und 60 Altersjahren steigt.

► In 12 Prozent der Haushalte von Familien, alleinerziehenden oder älteren Personen gibt es keine Existenzsicherheit.

Der Sozialbericht 2012 erscheint neu als Bericht des Regierungsrates. Die Armut im Kanton Bern ist somit von der Ebene der Gesundheits- und Fürsorgedirektion zu einer kardinalen Frage des Regierungsrates angehoben worden. Ein deutliches Zeichen, dass die soziale Lage endlich ernst genommen wird, wenigstens von  der Regierung.

Sieben konkrete Massnahmen

Mit den folgenden Massnahmen soll die Armut im Kanton Bern in erster Linie bekämpft werden:

► Die polyvalent zusammengesetzte Kommission für Sozial- und Existenzsicherungspolitik berät die Gemeinden, die Verwaltung und den Regie­rungsrat im Sinne einer Sensibili­sierung auf die soziale Frage, die heute weit über Sozialhilfe und Soziale Arbeit hinaus­reicht und die verschiedensten Politikbereiche mit einbezieht.

► In Zukunft werden durch eine Sozialverträglichkeitsprüfung alle Gesetzeserlasse auf ihre Wirkung speziell auf sozial Benachteiligte hin überprüft, um Ausgrenzungen und Schi­ka­nen zu vermeiden.

► Die erweiterte Analyse der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung durch zusätzliche Befragungen von armutsbetroffenen oder -gefährdeten Personen wird die traditionelle Auswertung der Steuerdaten des Kantons ergänzen.

► Im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote werden die Tagesschul­angebote ausgebaut, auch während den Ferienwochen.

► Die Action éducative en milieu ouvert (AEMO) ist ein gezieltes und präventiv wirkendes Hilfsprogramm bei erzieherischen, persönlichen, familiären, schulischen oder berufsbezo­genen Fragen, das nun ausgeweitet werden soll.

► Armutsprävention und Chancengleichheit im Bildungswesen werden in der Harmonisie­rung von Sozialhilfe und Stipendien besser aufeinander abgestimmt.

► Schliesslich sind für Jugendliche die Übergänge zwischen Schule und Ausbildung oder zwischen Ausbildung und Arbeitsmarkt mit einer Beratungskette verstärkt zu begleiten.

Mit diesem Programm beschreitet der Regierungsrat eine Gratwanderung zwischen dem allzu ambitiösen Ziel seiner Sozialpolitik, der teilweise wachsenden und virulenten Armut und Armutsgefährdung und der komplexen finanzpolitischen Situation, in welcher sich der Kanton Bern befindet. Man darf aber den bernischen Behörden und insbesondere dem Gesundheits- und Fürsorgedirektor, Regierungsrat Philippe Perrenoud, zugutehalten, dass diese Sozialberichterstattung als Grundlage für eine sorgfältige und konsequente Inter­vention auf dem äusserst sensiblen und von den Medien vernachlässigten Gebiet der öf­fentlichen Sozialhilfe beispielhaft ist.

Halbierung der Armut unrealistisch

Der Sozialbericht 2012 gibt mir Anlass zu drei Bemerkungen.

Zum einen: Die Halbierung der Armut innerhalb von zehn Jahren – das ambitiöse Ziel wird heute kaum mehr erwähnt. Angesichts der mit dem neuesten Sozialbericht bestätigten und gegenläufigen Trends ist für das Jahr 2020 nicht nur kein Wunder, sondern eher ein Fi­asko zu erwarten.

Der Regierungsrat hat vielleicht noch ein, zwei Jahre Zeit, um die leichtgewichtige Zielsetzung zu korrigieren und sie als desillusionierte Planungsgrösse auf den Boden der Realität herunter zu holen. Denn als politisches Ziel war die simple Kopie eines nach der UNO-Milleniumseuphoriegeborenen Werbetrailers gar nie ernst zu neh­men. Der Schaden von globalen Werbesprüchen wird indessen in der lokalen Politik und deren Glaubwürdigkeit angerichtet.   

Zum andern: Das revidierte Sozialhilfegesetz ist zwar erst gerade in Kraft gesetzt worden. Aber im Grossen Rat soll es mit einer Motion Studer (SVP) bereits wieder geändert wer­den. Die Sozialhilfekosten müssen jetzt unbedingt «optimiert» werden. «Optimieren» – das bedeutet in der Regel kürzen, sparen, reduzieren.

In der Begründung wird die St. Galler Professorin Monika Bütler so zitiert: ohne Kürzungen fördere die Sozialhilfe bei den Jun­gen ja nur einen Lebensstil, an den man sich gewöhnen könnte. Das darf man sich so vorstellen: der junge Arbeitslose und die junge Al­leinerzie­hende könnten sich mit­hilfe einer allzu üppigen Sozialhilfe ihres Lebens froh wer­den und fortan nur mehr zuHause auf der faulen Haut liegen bleiben. Und allen Ernstes wird die Motion auch noch mit dem Umstand herbeigeschwatzt, es gebe Sozialhilfeemp­fängerIn­nen, die sogar über ein Privat­auto verfügten. Noch immer verteufelt die grösste Partei im Land alle jene, die ihre Rechte auf sozialeUnterstützung geltend machen, als Profi­teure und faule Gesellen.

Tabu Nichtbezugsquote

Genau dieses abgründige Misstrauen den Sozialhilfe-EmpfängerInnen gegenüber führt mich schliesslich zu einer letzten kritischen Bemerkung zum Sozialbericht 2012 des berni­schen Regierungsrates.

Obschon wir in einem ausgebauten Sozialstaat leben, gilt der rechtmässige Bezug sozialer Hilfe und Unterstützung zunehmend als Makel, ja sogar als Schande. Im Sozialbericht nimmt man eine Unmengean statistischen Zahlenreihen und Quoten über die öffentliche Sozialpolitik zur Kenntnis.

Allein über eine der wichtigsten Referenzgrössen zu deren Zu­stand wird jedoch seit Jaren konsequent geschwiegen: es ist die sogenannte Nichtbe­zugsquote. Dies ist der Anteil an Sozialhilfe-Bezugsberechtig­ten, die sich trotz ihrer prekä­ren Lebenslage gar nicht erst vor den Schaltern der Sozial­ämter einfinden. Diese Quote liegt mittlerweilen bei 60%, wie man kürzlich einem Bericht von «SRF online» entnehmen konnte, der dabei auf Zahlen des Bundesamtes für Statistik basierte.

Warum ausgerech­net eine Mehrheit von sich in einer Notlage befindenden Men­schen die Errungenschaften unserer Sozialpolitik ablehnt, scheint weder die Regierung noch das Parlament sowohl im Kanton wie auch in der Eidgenossenschaft einen Deut zu kümmern. Es wäre an der Zeit, wenn der bernische Regierungsrat spätestens im nächsten Sozialbericht das Tabu bre­chen und sich zu diesem skandalösen Sachverhalt äussern würde.  

Siehe Sozialbericht:

http://www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/sozialbericht_2008.html

—

Quelle / Kontakt:

Mediendienst Hälfte / Service de média Moitié

Verein für soziale Gerechtigkeit / Association pour la justice sociale

Wabersackerstrasse 21

3097 Liebefeld-Bern

Tel. + 41 (0) 31 972 82 23

news@haelfte.ch

www.haelfte.ch

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 14. Januar 2013
  • Politik und Gesellschaft

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