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16. Oktober 2013

Rekurs der Neuenburger Staatsanwaltschaft in der Affäre Rocchi

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg hat gemäss eigener Mitteilung in der Affäre Rocchi einen Rekurs ans Bundesgericht eingereicht. Der Berufsverband impressum der JournalistInnen ist überzeugt, «dass das öffentlichen Interesse an der Medienfreiheit überwiegen wird.»

impressum schreibt:

»

In ihrer Medienmitteilung spielt die Staatsanwaltschaft den Quellenschutz der JournalistInnen herunter. Der Quellenschutz ist aber durch Schweizer Gesetze garantiert, und zwar mit Grund: Er ist eine fundamentale Voraussetzung für das Funktionieren der Medien im Dienste der Demokratie.

Durch ihr Vorgehen hat die Staatsanwaltschaft im Fall Rocchi den Quellenschutz in unakzeptabler Weise umschifft.

Darüber hinaus ist grundsätzlich festzuhalten, dass das öffentliche Interesse an einem guten Funktionieren der Medien höher wiegt als das individuelle Interesse an der Strafverfolgung in diesem Falle einer bloss mutmasslichen Ehrverletzung.

In seiner Mitteilung äussert der Staatsanwalt zudem seine Ansichten darüber, über was in den Medien zu berichten sei. Zu dieser Frage dürfen sich die Behörden jedoch keinesfalls ein Urteil anmassen: Dass die Medien selbständig entscheiden müssen, welche Berichterstattungen im öffentlichen Interesse liegen, ist ein wichtiger Teil der Medienfreiheit. Um das zu beurteilen, stützen sich die JournalistInnen auf die berufsethischen Verpflichtungen der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘.

«
impressum ist zuversichtlich, «dass das Bundesgericht die Arbeit des Journalisten Ludovic Rocchi im Dienste der Demokratie schützen wird.»

Quelle:

http://www.impressum.ch/web/impressum-de/service/Presse/rekursRocchi.html

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 16. Oktober 2013
  • Journalismus

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