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29. November 2013

25 Jahre Stiftung Kulturfonds SUISSIMAGE und 54 Mio. Franken Förder- und Unterstützungs-Beiträge

Die Stiftung Kulturfonds der Urheberrechtsgesellschaft SUISSIMAGE feiert dieses Jahr ihr 25jähriges Bestehen. Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung filmkultureller Anliegen. Gesamthaft hat die Stiftung Kulturfonds SUISSIMAGE seit ihrem Bestehen das audiovisuelle Schaffen in der Schweiz mit CHF 54 Mio. unterstützt.

Am 26. April 1988 fand bei der Notarin die Stiftungsgründung statt, am 21. September 1988 wurde die Stiftung ins Handelsregister eingetragen. Das Stiftungskapital belief sich damals auf CHF 1,2 Mio.

Während einer bestimmten Periode wird schwergewichtig ein bestimmter Bereich des schweizerischen Film- und audiovisuellen Schaffens unterstützt.

Zu Beginn der Tätigkeit bestand das Schwerpunktprogramm des Kulturfonds in der Drehbuchförderung (1987 – 1990), zu der auch die sogenannten Drehbuchjahre zählten, die unter der Leitung der beiden polnischen Filmemacher Krzysztof Kieślowski und Edward Zebrowski stattfanden.

Im Anschluss wurden im Rahmen des Fonds für die Entwicklung von Filmprojekten (1991 – 1993) Produktionsgesellschaften in ihrer Stoff- und Projektförderung unterstützt.

Ein langjähriges Erfolgsmodell bestand darauf folgend in der rückzahlbaren Restfinanzierung (1994 – 2009) von Spiel- und Dokumentarfilmen fürs Kino.

Heute werden im Schwerpunktprogramm Automatische Herstellungsbeiträge (seit 2009) ausgerichtet.

Neben diesen Schwerpunktprogrammen gab es seit jeher sogenannte «Miniprogramme» wie etwa die Aus- und Weiterbildungskurse (1987 – 1990), welche im Jahre 1990 in der Gründung von FOCAL mündeten, die finanzielle Unterstützung für das Überspielen von Schweizer Filmen auf DVD (2001 – 2005), die Treatmentförderung (2007 – 2011) und die Promotionsförderung (2011 – 2013).

Zusammen mit der Société Suisse des Auteurs (SSA) wird in diesem Herbst ein neues Programm für die Unterstützung einer kreativen Projektentwicklung (2013 – 2015) lanciert.

Innovative Programme zeigen Förderbedürfnisse auf

Die Kulturkommission war immer bestrebt, mit ihren Förderprogrammen aufzuzeigen, in welchen Bereichen des Filmschaffens besondere Aktivitäten nötig sind und sie hat im Erfolgsfall stets versucht, solche Programme langfristig zu institutionalisieren und durch andere Organisationen weiterführen zu lassen.

Daneben hat der Kulturfonds auch Drittprojekte unterstützt und zu deren Entstehung beigetragen, so etwa bei Succès Cinema, beim Teleproduktionsfonds, beim Fonds Regio in der Romandie und beim Fondo Film Plus della Svizzera Italiana.

Gemeinsam mit der SSA werden an verschiedenen Filmfestivals jährlich Preise für Schweizer Filme im Gesamtbetrag von CHF 80’000.- vergeben, so an den Solothurner Filmtagen, am Festival International de Films de Fribourg, am Festival Visions du Réel in Nyon, am Neuchâtel International Fantastic Filmfestival, am Internationalen Festival für Animationsfilm Fantoche in Baden und bei den Internationalen Kurzfilmtagen in Winterthur.

Schliesslich verfügt der Kulturfonds über eine sogenannte «freie 10% Quote«, aus welcher filmkulturelle Initiativen und Projekte unterstützt werden können, die einmalig sind oder einer Anschubfinanzierung bedürfen und im Interesse der gesamten Schweizer Filmbranche liegen.

Mit solidarischen Beiträgen der Schweizer Film- und Audiovisionsbranche an den Kulturfonds wird die Stiftung Kulturfonds SUISSIMAGE finanziert. Diese alimentiert sich hauptsächlich aus den Zuweisungen von SUISSIMAGE, der Schweizerischen Genossenschaft für Urheberrecht an audiovisuellen Werken, welche gestützt auf Art. 48 URG jährlich 10% des im Inland erzielten Verwertungserlöses zum Zweck der Sozialvorsorge und Kulturförderung verwendet.

7% fliessen dem Kulturfonds und 3% dem Solidaritätsfonds zu. Die Kollektivverwertung von Urheberrechten entschädigt somit nicht nur die Berechtigten für die Nutzung ihrer Werke, sondern trägt auch zur kulturellen Entwicklung und Vielfalt bei.

Gemessen an den Gesamtausgaben machten die Verwaltungskosten des Fonds im Durchschnitt der letzten 10 Jahre bescheidene 2,6% aus.

Der Stiftungsrat setzt sich derzeit zusammen aus

Roland Cosandey, Professor und Filmwissenschafter in Vevey, Kaspar Kasics, Regisseur in Zürich, Gérard Ruey, Filmproduzent in Nyon, Carola Stern, Filmverleiherin in Zürich und Eva Vitija, Drehbuchautorin in Winterthur.

Die Stiftungsratsmitglieder werden alle vier Jahre an der Generalversammlung durch die Mitglieder von SUISSIMAGE gewählt. Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern.

cp

Kontakt:

http://www.suissimage.ch/index.php?id=88&no_cache=1&L=0&tx_ttnews[tt_news]=203&tx_ttnews[backPid]=276&cHash=718f77a199777bd61d43a58fdfe2deb6

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 29. November 2013
  • Film, Video, Audiovisuelles

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