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16. September 2010

Auf dem Weg zu einer nationalen Bibliothekspolitik: Die Charta der Schweizer Bibliotheken

Text von Christiane Langenberger (Bild) aus dem heutigen arbido-E-Newsletter 6/2010:

Bibliotheken sind in der Informationsgesellschaft unverzichtbar. Damit die Bibliotheken ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen können, braucht es gesetzliche Grundlagen, Aufgabendefinitionen und Ressourcen.

Die Charta

Das ist die Kernaussage der Charta, die von der Kommission der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) 2009 in zwei breit abgestützten Workshops erarbeitet und im Mai 2010 vorgelegt wurde.

Die Charta wird als erster Schritt zu einem gemeinsamen  Selbstverständnis verstanden, ungeachtet der Unterschiede zwischen den verschiedenen Bibliothekstypen.

An beiden Workshops war der Wille zum gemeinsamen Vorgehen deutlich spürbar. Es herrschte eine eigentliche Aufbruchstimmung, die das Gemeinsame in den Vordergrund und das Trennende in den Hintergrund stellte.

Die Charta wurde bisher an der Gründungsversammlung der Schweizerischen Konferenz der Kantonsbibliotheken, an einer ordentlichen Sitzung der Konferenz der Universitätsbibliotheken und im Rahmen des BIS-Kongresses vorgestellt.

Gleichzeitig wurden mit den zuständigen Gremien des Bundes (Bundesamt für Kultur, Staatssekretariat für Bildung und Forschung, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) und der Kantone (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) vertiefte Gespräche geführt über Rollen, Defizite und Herausforderungen der Bibliotheken der Schweiz. Dies mit dem erklärten Ziel, eine nationale Bibliothekspolitik anzustossen.

Brauchen wir eine nationale Bibliothekspolitik? Am Anfang des ersten Workshops stand genau diese Frage im Zentrum. Die Anwesenden bejahten sie und äusserten die Überzeugung, dass die zukünftigen Herausforderungen nur gemeinsam gemeistert werden können und dafür eine gemeinsame Strategie unabdingbar sei.

Bibliotheken müssen sich in einem dynamischen Umfeld rascher technologischer Entwicklung und sich verändernden Benutzerverhaltens bewähren. Angesichts knapper öffentlicher Mittel müssen sie hier ihren gesellschaftlichen Nutzen vermehrt unter Beweis stellen.

Warum sollte die öffentliche Hand Einrichtungen finanzieren, die sich untereinander kaum koordinieren, nur im Ansatz innovativ sind, mögliche Synergien nur zögerlich schaffen, deren Dienstleistungen wenig beansprucht werden und deren Nutzen den Politikerinnen und Politikern nicht ersichtlich ist?

Nur wenn sich die Bibliotheken als Netzwerk verstehen und sich dementsprechend koordinieren, können sie ihre Angebote harmonisieren, verbessern und auf die sich ändernden Benutzerbedürfnisse ausrichten. Sichtbar gemachter gesellschaftlicher Nutzen des Netzwerks aller Schweizer Bibliotheken bedeutet Legitimation, und diese wiederum sichert die Finanzierung durch die Träger.

Wir brauchen eine nationale Bibliothekspolitik, weil dadurch

  • zusätzliche Synergien gefunden und knappe Ressourcen geschont werden;
  • die Bibliotheksangebote landesweit ausgebaut, harmonisiert und qualitativ verbessert werden;
  • der momentan ungleiche Zugang zu elektronischen Ressourcen für die Benutzenden aller Bibliothekstypen verbessert wird;
  • die langfristige Aufbewahrung der analogen und digitalen Sammlungen effizienter und kostensparender umgesetzt werden kann;
  • das Anliegen einer wissenschafts- und bildungsfreundlichen Regelung im Urheberrecht wirkungsvoll vertreten werden kann und
  • Bedeutung und Wirkung der Bibliotheken von Öffentlichkeit und Politik besser wahrgenommen werden.

Die Rolle der Kommission

Die vom Bundesrat gewählte beratende Kommission der NB hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung im Bibliothekswesen zu verfolgen und die Zusammenarbeit der Bibliotheken zu fördern. Sie versteht sich als Kommission aller Schweizer Bibliotheken und will der Politik Wichtigkeit und Nutzen der Bibliotheken in der aktuellen und zukünftigen Informationsgesellschaft aufzeigen.

Neben der Verfasserin dieses Artikels gehören der Kommission an:

Verena Bider, Direktorin wissenschaftliche Bestände, Zentralbibliothek Solothurn; Cornel Dora, Kantonsbibliothekar, St. Gallen; Ulrich Niederer, Direktor Zentral- und Hochschulbibliothek, Luzern; Gerardo Rigozzi, Direttore Biblioteca cantonale, Lugano; Gabi Schneider, Projektleiterin, Schweizerisches Institut für Informationswissenschaft, HTW Chur; Hubert Villard, Consultant indépendant, ancien directeur de la Bibliothèque cantonale et universitaire de Lausanne; Gabrielle von Roten, Responsable de la Coordination locale RERO-Genève, Direction de l’information scientifique de l’Université de Genève; Peter Wille, Direktor Bibliomedia Schweiz, Solothurn.

Die Charta steht als PDF zur Verfügung unter: http://tinyurl.com/378ghw5

Dort sind auch Informationen zu den Workshops des Jahres 2009 zu finden.  

Gedruckte Exemplare können in beschränkter Anzahl bestellt werden unter nbsekretariat@nb.admin.ch.

Ich bitte Sie, die Charta in Ihrem Umfeld zu verbreiten und deren Botschaft überall dort zu vertreten, wo Sie Medien, Politik und Öffentlichkeit erreichen.

Nur wenn wir mit vielen Stimmen die gleiche Botschaft verkünden, schaffen wir es, die Wichtigkeit der Bibliotheken im gesellschaftlichen und politischen Bewusstsein zu verankern.

Christiane Langenberger

Präsidentin Kommission der NB

Quelle:

http://www.arbido.ch/fr/artikel_detail.php?m=1&id=1203&n=101

Bild Christiane Langenberger: zVg

 

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 16. September 2010
  • Information und Dokumentation

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