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16. Januar 2021

PRO HELVETIA: NEUE AUSSCHREIBUNGEN FÜR WERKBEITRÄGE DESIGN

Die unterstützten Projekte zeichnen sich aus durch klare unternehmerische Ziele, Originalität, formelle und gestalterische Qualität, Durchführbarkeit sowie nachhaltigen Nutzen, hohen Innovationsgrad und Marktverständnis. Die Werkförderung Design sieht eine Unterstützung in vier Förderphasen vor: Beitrag an die Konzeptentwicklung, Beitrag an die Entwicklung von Prototypen, Beitrag an die Produktion und Beitrag an die Projekterweiterung

Bild: © https://designswitzerland.ch/call-for-projects/design-work-grants/?fbclid=IwAR3_Xqaw9aHPT8uYfr08LzV-tLIkXLeiDAa2FIrSGZejHKpukNDg40tqXd4

Die Werkbeiträge Design beziehen sich auf alle Bereiche der professionellen Designpraxis mit Ausnahme von interaktiven Medien. Letztere werden durch die Ausschreibung Interaktive Medien unterstützt.

Bewerbungsbedingungen

An der Teilnahme sind diejenigen Projektträger und Projektträgerinnen (Designer und Designerinnen oder Studios) berechtigt, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Fördermassnahmen richten sich an Projektträger und Projektträgerinnen, die entweder Schweizer Staatsangehörige sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben

  • Der Projektträger oder die Projektträgerin ist gleichzeitig Ideengeber oder Ideengeberin des Projektes

  • Projektträger und Projektträgerinnen können bis sieben Jahre nach dem Studienabschluss oder innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Firmengründung ihr Projekt einreichen (Gründungsdatum: spätestens seit dem 1. Januar 2014).

  • Die Projektrealisierung geschieht nach professionellen Standards

  • Das Projekt zeichnet sich durch einen hohen Innovationsgrad aus.

Zusätzliche Kriterien für den Produktionsbeitrag und den Beitrag an eine Projekterweiterung

  • Eine fundierte Recherche der Zielgruppen und des zukünftigen Marktes ist nachweisbar

  • Das Projekt muss durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden. Einzelfirmen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Bereitschaft besteht, diese in eine juristische Person umzuwandeln

  • Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte sind geregelt und liegen beim Projektträger oder der Projektträgerin.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte findet durch eine Fachjury statt und wird in englischer Sprache durchgeführt. Die Auswahl beruht auf der Basis der Dossiers, die spezifisch für die einzelnen Förderphasen eingereicht werden. Pro Helvetia behält sich vor, Gesuche einer anderen Förderphase zuzuordnen.

Bei Werkbeiträgen mit Einreichungstermin 1. März findet die Jury Ende April statt, die Projektträger und Projektträgerinnen werden spätestens bis Ende Mai schriftlich kontaktiert. 

Bei Werkbeiträgen mit Einreichungstermin 1. September, findet die Jury Ende Oktober statt, die Projektträger und Projektträgerinnen werden spätestens bis Ende November schriftlich kontaktiert.

ph

Mehr:

https://prohelvetia.ch/de/wegleitung-design/merkblatt-werkbeitraege/

https://designswitzerland.ch/call-for-projects/design-work-grants/?fbclid=IwAR3_Xqaw9aHPT8uYfr08LzV-tLIkXLeiDAa2FIrSGZejHKpukNDg40tqXd4

#ProHelvetia #WerkbeiträgeDesign #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 16. Januar 2021
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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