19. April 2023
SWISSCOM BIETET LEITFADEN FÜR DIGITALE NACHLÄSSE AN
In der Schweiz werden nur auf einem physischen Gerät gespeicherte digitale Daten automatisch an die erbrechtlich geltenden ErbInnen vererbt. Nicht aber virtuell gespeicherte Daten wie Fotos oder Videos in einer Cloud. Damit wichtige Daten nach dem Tod nicht verloren gehen, lohnt es sich, den eigenen digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln. Mit dem richtigen Knowhow gehe das rasch und unkompliziert, verspricht die Swisscom:

Symbolbild: Ikar.us, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Ikar.us – Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/deed.en – Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karlsruhe_Hauptfriedhof_leer.jpg
In einem digitalen Nachlass bestimmen Sie nicht nur über private Bilder, Dateien oder andere Inhalte in einer Cloud-Software, sondern auch:
- Social Media Accounts: Posts und Storys, Aktivitäten, Fotos, Reels und Videos usw.
- E-Mail Accounts: Postfächer, Archive, Kontaktadressen
- Lizenzen und digitale Güter: Software, digitale Musik, E-Books usw.
- Webseiten: Domains, Blogs, Internet-Auftritt
- Bezahlkonten: Logins für Online-Shops, PayPal oder Kreditkarten
- Digitale Währungen: wie Kryptowährungen oder Bitcoins
Weiter:
– Warum braucht es einen digitalen Nachlass?
– Fehlendes Schweizer Gesetz zum digitalen Nachlass
– So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
– Was tun, wenn ein digitaler Nachlass fehlt?
– Online-Webinar – Digitaler Nachlass
Quelle / Mehr:
(Via Blog Digithek, https://blog.digithek.ch/digitaler-nachlass/)
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Kommentare von Daniel Leutenegger