15. April 2014
FüR ALLE, DIE’S NOCH NICHT AHNTEN: DAS BASEL TATTOO ist definitiv KEIN Ballett – die SUISA freut’s
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 19. März 2014 bestätigt, dass es sich beim Basel Tattoo eindeutig um eine Musikveranstaltung handelt. Die Musik nehme im Rahmen der einzelnen Nummern insgesamt eine übergeordnete Rolle ein. Damit ist das Bundesgericht der Auffassung der SUISA gefolgt.

Bild: © http://baseltattoo.ch/medien.html
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Das Bundesgericht hat bestätigt: Das Militärmusikfestival Basel Tattoo ist eine Musikveranstaltung. Die Genossenschaft der Komponisten und Musikverleger freut sich. Sie bekommt nun nämlich rückwirkend Geld für die Urheberrechte.
Im Rechtsstreit mit der Musik-Verwertungsgesellschaft SUISA hat das Basel Tattoo vor Bundesgericht verloren: Weil das Tattoo als Musikveranstaltung und nicht als Ballett gilt, sind höhere Urheberrechtsentschädigungen fällig.
Laut Tattoo-Chef Erik Julliard ging es im Rechtsstreit um eine Differenz von rund 200’000 Franken pro Jahr. Sein Unternehmen habe dafür entsprechende Rückstellungen vorgenommen, sodass mit dem Urteil kein Schaden entstehe. Gesamthaft müsse das Tattoo über 6 Prozent des Gesamtbudgets oder über 500’000 Franken an die SUISA abliefern.
http://www.handelszeitung.ch/vermischtes/basel-tattoo-muss-nachzahlen-597468
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Kommentare von Daniel Leutenegger