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12. September 2018

BESCHWERDE WEGEN DANIELE GANSER ABGELEHNT

Schweizer Presserat, Stellungnahme 27/2018

«SonntagsZeitung» vor Presserat

Dokument:

272018X.c.SonntagsZeitungStn.pdf PDF – 84 kB

Parteien: X. c. «SonntagsZeitung»

Thema: Wahrheit / Entstellen von Tatsachen / Illustrationen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Beschwerde wegen Daniele Ganser abgelehnt

Die «SonntagsZeitung» hat Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Darf sie das? Ja, wenn sie sich an den Journalistenkodex hält, sagt der Schweizer Presserat. Das haben die Autoren getan, auch wenn sie es sich dabei recht einfach gemacht haben.

Am 11. März 2018 berichtete die «SonntagsZeitung» über eine Veranstaltung in Basel, an der vier «Verschwörungstheoretiker» aufgetreten waren, unter ihnen der Historiker Daniele Ganser. Eine Publikumsbeschwerde beanstandete beim Presserat, Ganser sei im Artikel als Verschwörungstheoretiker diffamiert worden und es seien ihm Aussagen in den Mund gelegt worden, die Ganser nicht gemacht habe. Zudem werde Ganser mit Bildern der Mondlandung und von Kondensstreifen in die Nähe von «ganz anderen, sehr umstrittenen Themen gerückt», so der Beschwerdeführer.

Der Presserat hat nicht zu beurteilen, ob Daniele Ganser ein Verschwörungstheoretiker ist oder nicht. Er hat zu beurteilen, ob sich die «SonntagsZeitung» an den Journalistenkodex gehalten hat. Das hat sie getan, indem sie einen Experten ausführlich zu Wort kommen lässt. Dieser erklärt im Artikel, was für Verschwörungstheoretiker typisch sei und weshalb Ganser zu diesen gehöre. Die Journalisten stützen sich dabei lediglich auf diesen einen Experten. Was etwas mager ist. Zudem haben sie Ganser nicht zum Vorwurf befragt. Immerhin haben sie eines seiner wichtigsten Argumente wiedergegeben: Er stelle nur Fragen, sage Ganser immer wieder.

Der Presserat konnte nicht feststellen, dass die «SonntagsZeitung» Ganser falsche Aussagen in den Mund gelegt hätte. Und die Bilder von der Mondlandung und den Kondensstreifen gehören zu einem Listicle auf der gleichen Doppelseite. Dabei geht es zwar auch um Verschwörungstheorien, aber die Bilder sind optisch klar getrennt vom Artikel über Ganser.

Der Presserat weist die Beschwerde in allen Punkten ab.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 12. September 2018
  • Journalismus

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