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29. Mai 2012

Identität der Teilnehmer von Internet-Foren: «nicht flächendeckend überprüfen»

Sind die Medienredaktionen verpflichtet, die Identität der Teilnehmer ihrer Internet-Foren zu überprüfen? In seiner Stellungnahme 16/2012 hält der Schweizer Presserat am Grundsatz der Identifizierung fest, er hält es aber für unverhältnismässig, eine flächendeckende Überprüfung der Angaben der Online-Kommentatoren zu verlangen.

Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 16/2012 (http://presserat.ch/_16_2012_d.htm)

Thema: Leserbriefe / Internet-Foren

Parteien: Suva c. «Le Matin»

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Online-Plattformen der journalistischen Medien verlangen mehrheitlich von den Teilnehmern ihrer Foren, dass sie sich mit Namen, Vornamen und E-Mail sowie teils mit ihrer Postadresse registrieren. Diese Angaben sind aber nicht immer korrekt.

Sollten die Medien deshalb recherchieren, um allfällige Missbräuche aufzudecken? Die Frage stellte sich dem Presserat bei einer Beschwerde gegen «Le Matin».

In einer Online-Debatte zum Thema «Sicherheit auf den Skipisten» äusserte sich ein «Henry Mathis» und griff die Suva an. Der Pressesprecher der SUVA für die Westschweiz heisst … Henri Mathys. Dieser beschwerte sich beim Presserat über die Usurpation seines Namens, mit der ihm jemand offensichtlich habe schaden wollen. Er empörte sich, dass ein Medium Leserkommentare veröffentliche, ohne den Absender zu überprüfen. Auf das Problem aufmerksam gemacht, entfernte «Le Matin Online» den Kommentar unverzüglich. Bei der bereits erschienenen Printversion war nichts mehr zu machen.

Der Presserat verneint eine Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Ausgehend von der Stellungnahme 52/2011 hält er zwar daran fest, dass Online-Kommentare mit dem Namen zu zeichnen sind. Ebenso wenig wie bei den herkömmlichen Leserbriefen seien die Redaktionen jedoch verpflichtet, die Angaben der Teilnehmer von Online-Foren flächendeckend zu überprüfen.

ots

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA

Sekretariat/Secrétariat: Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher

Postfach/Case 201

3800 Interlaken

Telefon/Téléphone: 033 823 12 62

Fax: 033 823 11 18

E-Mail: info@presserat.ch

Website: http://www.presserat.ch

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 29. Mai 2012
  • Journalismus

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