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10. Januar 2018

SCHWEIZER PRESSERAT: REKORDZAHL AN BESCHWERDEN

Beim Schweizer Presserat sind 2017 insgesamt 127 Beschwerden eingegangen. Dies sind so viele wie noch nie zuvor: Der langjährige Durchschnitt beträgt 80 Beschwerden pro Jahr. Gleichzeitig hat der Presserat 2017 53 Stellungnahmen verabschiedet. Und total gegen 90 Verfahren erledigt.

Rügen ohne Ausnahme publiziert

Es ist nichts als fair, dass ein vom Presserat gerügtes Medium zumindest ein kurzes Resümee des Entscheids veröffentlicht. Diese moralische Pflicht ist in der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» festgeschrieben. In der Vergangenheit haben einige Redaktionen ihren Leserinnen und Lesern diese Entscheide vorenthalten. Vor einem Jahr hatte der Presserat angekündigt, er werde die Namen jener Medien, die dieser Pflicht nicht nachkommen, veröffentlichen. Den vom Presserat 2017 gerügten Medien gebührt nun ein grosses Lob: Sie haben ohne Ausnahme über die Entscheide des Presserats berichtet.

Gebühr für Firmen und von Anwälten vertretene Fälle

Das Verfahren vor dem Presserat ist für Privatpersonen kostenlos. Neu wird Beschwerdeführern, die sich anwaltlich vertreten lassen, sowie Organisationen, Unternehmen und Institutionen für das Verfahren eine Gebühr von 1’000 Franken verrechnet. Diese Änderung des Geschäftsreglements hat der Stiftungsrat des Presserats mit Blick auf die anhaltend schwierige Finanzlage beschlossen. Sie trat Anfang 2018 in Kraft.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 10. Januar 2018
  • Journalismus

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