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10. Mai 2019

ZUGER KANTONSGERICHT: URTEIL IM FALL SPIESS-HEGGLIN

Vor dem Zuger Kantonsgericht hat der «Blick» gegen die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verloren, deren Persönlichkeit durch die Berichterstattung schwer verletzt worden sei.

O-TON KANTONSGERICHT ZUG:

»

Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber Jolanda Spiess-Hegglin bejaht

Medienmitteilung vom 10. Mai 2019, 09.00 Uhr

Der «Blick» hat mit seiner Berichterstattung vom 24. Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt. Das Kantonsgericht Zug hat am 8. Mai 2019 die Zivilklage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG (als Herausgeberin des «Blicks») teilweise gutgeheissen.

Der Hintergrund der Zivilklage war die Berichterstattung vom 24. Dezember 2014 in der Print- und der Onlineausgabe des «Blicks». Der «Blick» berichtete über Geschehnisse, die sich im Anschluss an die Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 zugetragen haben sollen. Er titelte wie folgt: «Sex-Skandal um SVP-Politiker. Hat er sie geschändet? Markus Hürlimann, Zuger SVP-Kantonalpräsident. Jolanda Spiess-Hegglin, Grüne Kantonsrätin, Zug». Die Persönlichkeitsverletzung lag darin, dass Name und Bild eines mutmasslichen Opfers eines Sexualdelikts, also intime Daten, veröffentlicht worden waren.

An der Veröffentlichung dieser Daten bestand kein überwiegendes öffentliches Interesse. «Blick» argumentierte, das Sexualstrafdelikt sei von Jolanda Hegglin-Spiess erfunden worden. Dieses Argument überzeugte das Kantonsgericht Zug nicht. Die Frage, ob sich ein Sexualdelikt tatsächlich zugetragen hatte oder nicht, ist für die Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, nicht relevant, da der «Blick» zum Zeitpunkt der Namensnennung, also am 24. Dezember 2014, nicht wusste, was tatsächlich geschehen war. Er warf bloss die Frage auf, ob Jolanda Spiess-Hegglin geschändet worden war.

Entsprechend wurden die Geschehnisse vom 20. Dezember 2014 vom Kantonsgericht nicht untersucht. Dass es sich bei der – damals als mutmassliches Opfer bezeichneten – Person um eine Lokalpolitikerin gehandelt oder der Sexualkontakt in den Räumlichkeiten eines Restaurants an einer «halb-öffentlichen» Feier stattgefunden hatte, wurde ebenso wenig als Rechtfertigung für die «Blick»-Berichterstattung akzeptiert. Solche Umstände rechtfertigen die Publikation von Name und Bild mutmasslicher Opfer von Sexualdelikten nicht.

Für die Frage, ob mit der Publikation vom 24. Dezember 2014 eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung begangen wurde, war schliesslich auch nicht relevant, wie sich Jolanda Spiess-Hegglin im Nachhinein gegenüber Medien oder auf Facebook verhalten hatte.

Wegen des seelischen Schmerzes, den Jolanda Spiess-Hegglin aufgrund des «Blick»-Berichts vom 24. Dezember 2014 erfahren hatte, sprach das Kantonsgericht Zug eine Genugtuung von CHF 20’000.00 zu. Verlangt wurden CHF 25’000.00. Die Anträge von Jolanda Spiess-Hegglin auf Veröffentlichung einer Entschuldigung im «Blick» oder auf Verbieten künftiger Berichterstattung in diesem Zusammenhang im «Blick» wies das Kantonsgericht ab, soweit es darauf eingetreten ist. Nicht Gegenstand des Verfahrens bildeten Forderungen auf Herausgabe des Gewinns, den der «Blick» mit der Verletzung der Persönlichkeit allenfalls erzielt hatte.

Hinweise: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird von Dienstag, 11. Juni 2019, bis Donnerstag, 13. Juni 2019, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr auf der Gerichtskanzlei des Kantonsgerichts Zug zur Einsichtnahme aufliegen (ohne Prozessakten). Diese Medienmitteilung ist eine Zusammenfassung; die darin verwendeten Formulierungen können vom Wortlaut des Urteils abweichen. Das Kantonsgericht Zug erteilt keine weiteren Auskünfte.

»

Quelle:

https://www.zg.ch/behoerden/zivil-und-strafrechtspflege/kantonsgericht

MEDIENSTIMMEN:

«Journalisten müssen sorgfältiger arbeiten»

https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-im-fall-spiess-hegglin-journalisten-muessen-sorgfaeltiger-arbeiten

Der «Blick» hat laut Gericht ihre Persönlichkeit verletzt

In seinem Bericht über eine obskure Affäre während einer Landammann-Feier hätte der «Blick» den Namen und das Bild von Jolanda Spiess-Hegglin nicht publizieren dürfen. Zu diesem Urteil gelangte das Zuger Kantonsgericht.

Rainer Stadler

https://www.nzz.ch/schweiz/jolanda-spiess-hegglin-gericht-bejaht-persoenlichkeitsverletzung-durch-ringier-ld.1480840

Ein Schlag für den «Blick», eine Lektion für die Medien

Ringier wurde zur Zahlung einer Genugtuung von 20 000 Franken an die Zuger Ex-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Claudia Blumer

https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ein-schlag-fuer-den-blick-eine-lektion-fuer-die-medien/story/13314617

«Krasser Eingriff in die Intimsphäre»: Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»

Pascal Hollenstein

https://www.tagblatt.ch/schweiz/krasser-eingriff-in-die-intimsphaere-spiess-hegglin-gewinnt-gegen-den-blick-ld.1117722?mktcid=smsh&mktcval=Twitter

Gericht heisst Zivilklage teilweise gut

Wegen des seelischen Schmerzes, den Jolanda Spiess-Hegglin erfahren hatte, sprach das Kantonsgericht Zug eine Genugtuung von 20’000 Franken zu. Doch entschuldigen muss sich der «Blick» nicht.

https://www.persoenlich.com/medien/gericht-heisst-zivilklage-teilweise-gut

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 10. Mai 2019
  • Journalismus

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