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15. Januar 2014

St.Gallen: Kantonale Werkbeiträge 2014 und Rom-Aufenthalte 2014/2015 für Kulturschaffende

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt auch dieses Jahr Werkbeiträge und Rom-Aufenthalte für Kulturschaffende aus. Für die Förderung in den Sparten angewandte und bildende Kunst, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz steht ein Betrag von 200'000 Franken zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. März 2014.

Bild: GNU Free Documentation License, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_Canton_of_Sankt_Gallen.svg

Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kunstschaffende. Die Beiträge unterstützen Künstlerinnen und Künstler der Sparten angewandte und bildende Kunst, Literatur, Musik, Theater und Tanz mit einem budgetunabhängigen, fixen Beitrag.

Die Unterstützung soll Kunstschaffenden die nötige Zeit geben, ihre Ideen, Projekte oder Werke auszuarbeiten oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Auch ist es möglich, eine individuell zugeschnittene Weiterbildungsidee einzureichen, welche gezielt einen speziellen Aufenthalt oder Stage beinhaltet, der die weitere Entwicklung spezifisch fördert.

Die Werkbeiträge sollen Projekte ermöglichen, die der künstlerischen Arbeit neue Impulse geben oder auch Gelegenheit bieten, andere Formen der Zusammenarbeit und der Begegnung auszuprobieren.

Neue Zusammenarbeit infolge des Entlastungsprogramms

Eine zusätzliche Fördermöglichkeit ist der Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom, welche neu in Zusammenarbeit mit dem Verein «Freunde Kulturwohnung Rom» finanziert wird. Dort steht jeweils während drei Monaten eine Wohnung im lebendigen Quartier San Lorenzo zur Verfügung.

Somit können Projekte realisiert werden, deren Ausgangspunkt und Inspirationsquelle die «Ewige Stadt», ihre Geschichte, Gegenwart und Zukunft oder auch ganz allgemein der urbane Raum ist.

Dank des im Sommer 2013 gegründeten Vereins «Freunde Kulturwohnung Rom», der die Mietkosten der Wohnung in Rom vorerst bis März 2017 trägt, bleibt das Atelier in der Stadt der Ruinen, der Sehnsüchte und der Schweizer Schule den St.Galler Kulturschaffenden vorerst garantiert.

Wer bestimmt

Das Auswahlverfahren für die Werkbeiträge wie für die Rom-Wohnung wird in zwei Stufen durchgeführt. In jeder Sparte beurteilt eine dreiköpfige Fachjury die Projekteingaben und nominiert die BewerberInnen für die zweite Stufe.

In diesem zweiten Schritt treffen sich alle Fachjury-Personen zu einer Plenarsitzung, um aus den Nominierten maximal zehn Projekte auszuwählen, die mit einem Werkbeitrag unterstützt werden sowie die vier Personen, welche die Monate zwischen Dezember 2014 und November 2015 in Rom verbringen dürfen.

Bewerbungen nimmt das Amt für Kultur bis am 20. März 2014 entgegen; die definitiven Entscheide über die Vergabe der Werkbeiträge und Rom-Aufenthalte fallen bis Ende Juni 2014.

Die detaillierten Informationen und das Anmeldeformular sind beim

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40

9001 St.Gallen

erhältlich.

Sie stehen auch unter

http://www.sg.ch/news/1/2013/12/der-kanton-foerdert-kunstschaffende.html

http://www.sg.ch/home/kultur/foerderung/beitraege.html

zur Verfügung.

ksg

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 15. Januar 2014
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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