Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen
Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. «Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden», schreibt der Jurist, Journalist und MAZ-Studienleiter Dominique Strebel (Bild) auf «medienwoche.ch» und er zieht Lehren aus den bisherigen Verurteilungen.