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20. Dezember 2012

POSITIONSPAPIER VON SUISSECULTURE: «Geistige Arbeit hat ihren Preis!»

Suisseculture, der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften, veröffentlicht sein Positionspapier zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter.

Der folgende Text wurde als Positionspapier einstimmig von der Konferenz der PräsidentInnen und GeschäftsleiterInnen der Mitgliederverbände der Suisseculture verabschiedet.

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Das digitale Zeitalter ist wohl die grösste kulturelle Umwälzung seit der Erfindung des Buchdrucks. Es stellt die ganze Gesellschaft vor neue Möglichkeiten und Herausforderungen. Dabei ist der Umgang mit dem Urheberrecht zentral – für uns Urheberinnen und Urheber ebenso wie für Nutzerinnen und Nutzer.

Wir Urheberinnen und Interpreten, unsere Werke und Leistungen sind auch in der digitalen Welt unverzichtbar. Der schöpferische Prozess ist der Kern künstlerischen und kulturellen Schaffens. Das Urheberrecht trägt zu einer fairen und angemessenen Entschädigung unserer Arbeit bei. Keineswegs verhindert es den Zugang zu Kunst, Information und Wissen. Im Gegenteil: Das Urheberrecht wahrt den Interessenausgleich zwischen Kulturschaffenden, Konsumenten und der Wirtschaft – auch im digitalen Zeitalter.

DAS URHEBERRECHT ALS EIGENTUMSRECHT IST EIN GRUNDELEMENT JEDER FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GESELLSCHAFTSORDNUNG!

Das Urheberrecht ist auch im 21. Jahrhundert gültig und aktuell. Es entspricht den Bedürfnissen der Urheberinnen wie auch der Nutzer – allerdings nur dann, wenn es konsequent angewendet wird.

Das Urheberrecht ist kein Instrument der Umverteilung. Einkommensunterschiede sind das Resultat von Marktmechanismen, wie sie in unserem Wirtschaftssystem angelegt sind. Der Vorwurf, das Urheberrecht fülle nur die Taschen der Unterhaltungsindustrie, greift nicht – sofern die Einnahmen zwischen uns Urhebern und den Produzenten fair aufgeteilt werden.

WIR URHEBER MÜSSEN SELBST ÜBER DIE VERWERTUNG UNSERER WERKE ENTSCHEIDEN!

Welche unserer Rechte wir freigeben und welche nicht, liegt in der Verantwortung von uns Urheberinnen und Urhebern. Dies bedeutet zum Beispiel, wir entscheiden, ob unsere Werke im Internet kostenlos oder gegen Entgelt genutzt werden dürfen. Ebenso, ob wir Dritten deren Verwendung oder Bearbeitung erlauben.

Für eingeräumte Nutzungsrechte haben wir Urheberinnen und Urheber immer einen Anspruch auf angemessene Vergütung.

DAS URHEBERRECHT HAT IM DIGITALEN ZEITALTER AN BEDEUTUNG UND NOTWENDIGKEIT GEWONNEN!

Für die illegale private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke müssen alternative Vergütungsmodelle vertieft geprüft werden. Die Kriminalisierung privater Nutzer ist der falsche Weg.

In erster Linie sind gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer konsequent in die Pflicht zu nehmen. Illegale gewerbliche Nutzung muss geahndet werden.

Die Urheberpersönlichkeitsrechte müssen auch im digitalen Bereich respektiert werden.

DIE AUSHÖHLUNG DES URHEBERRECHTS, DAS SCHWINDENDE BEWUSSTSEIN FÜR DIE LEISTUNG VON UNS URHEBERINNEN UND URHEBERN HAT BEREITS GROSSEN SCHADEN ANGERICHTET.

WIR URHEBERINNEN UND URHEBER FORDERN GEEIGNETE MASSNAHMEN GEGEN DIE ZUNEHMEND SELBSTVERSTÄNDLICHE MISSACHTUNG DES URHEBERRECHTS, BESONDERS IM DIGITALEN BEREICH!

»

Konferenz der Präsidentinnen und Geschäftsleiter Suisseculture

Am 22.11.2012 einstimmige verabschiedet

Kontakt:

http://www.suisseculture.ch/

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 20. Dezember 2012
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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