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6. März 2014

Die restlichen von insgesamt 4’536 Kulturgütern an Italien zurückerstattet

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am letzten Dienstag italienischen Polizeibeamten die restlichen von insgesamt 4'536 Kunstgegenständen und archäologischen Funden übergeben. Damit konnte dank der engen und guten Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden ein jahrelanges Rechtshilfeverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Der Fall bezeuge den Willen der Schweiz, nicht als Hort und Drehscheibe des illegalen Kulturgüterhandels missbraucht zu werden, schreibt dazu das Bundesamt für Justiz.

Symbolbild: © http://www.bak.admin.ch/kulturerbe

Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen einen Antiquitätenhändler und weitere Personen hat die italienische Strafjustiz 2001 ein Rechtshilfeersuchen wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation, illegalen Kulturgütertransfers, Hehlerei und Nichtanmeldung von archäologischen Funden an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gerichtet und um Sicherstellung archäologischer Kulturgüter ersucht.

Gestützt auf dieses Ersuchen beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft rund 5’800 Gegenstände, welche zum grössten Teil aus illegalen Grabungen in Italien stammen. Darunter befanden sich u.a. Gegenstände aus der etruskischen und römischen Antike.

Das Bundesamt für Justiz vereinbarte in Umsetzung eines Entscheids des Bundesgerichts mit den italienischen Behörden eine dreijährige Frist, damit diese die Objekte als Beweismittel begutachten und zuordnen konnten.

Anlässlich einer Medienkonferenz wurden am 06. November 2008 die beschlagnahmten Gegenstände den Medien vorgestellt. Zwecks Beweiszwecken wurden anschliessend mehrere tausend Exponate den italienischen Behörden übergeben. 5 Ikonen, welche in Griechenland gestohlen worden waren, konnten zudem den griechischen Behörden ausgehändigt werden.

Nachdem zwei involvierte Beschwerdeführer in den letzten 13 Jahren insgesamt 13 Mal gerichtlich gegen die Rückgabe der Kunstgegenstände nach Italien vorgegangen waren, hat nun das Bundesgericht letztinstanzlich verfügt, dass die Gegenstände definitiv den italienischen Behörden überlassen werden.

Einige wenige Exponate (68), deren Herkunft bis anhin noch nicht gesichert war, befanden sich noch in Basel und wurden am 04. März 2014 den italienischen Behörden übergeben. 19 Exponate, deren Herkunft nicht eruiert werden konnte, händigen die italienischen Behörden wieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aus.

Zum weiteren Schutz des kulturellen Erbes hat die Schweiz mit Italien eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abgeschlossen. Die Vereinbarung ist seit dem 27. April 2008 in Kraft und verstärkt die Zusammenarbeit beider Länder bei der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers und der Erhaltung des kulturellen Erbes. 

bj

Kontakt:

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2014/2014-03-06.html

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 6. März 2014
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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