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21. September 2018

SRG BE FR VS: «KEIN ZURÜCK ZUR TAGESORDNUNG NACH RADIOSTUDIO-ENTSCHEID»

Nach dem Entscheid des SRG-Verwaltungsrats zur Verlegung des Radiostudios Bern nach Zürich will der Vorstand der SRG Bern Freiburg Wallis gemäss heutiger Medienmitteilung «nicht zur Tagesordnung übergehen». An seiner Sitzung vom 20. September 2018 hat er beschlossen, «die Zusammenarbeit der regionalen Genossenschaft mit der SRG Deutschschweiz (SRG.D) zu hinterfragen und Szenarien für eine Neuausrichtung zu prüfen».

Foto: © SRG BE FR VS / Nicole Imhof

«Der Vorstand der SRG Bern Freiburg Wallis hat sich getreu den Statuten und legitimiert durch eine von der Generalversammlung ohne Gegenstimme verabschiedete Resolution sowohl in den SRG-Gremien als auch in der Öffentlichkeit und in den Medien entschlossen gegen eine Verlegung des Radiostudios nach Zürich engagiert», schreibt der Vorstand. Der Entscheid des SRG-Verwaltungsrats gegen das Radiostudio Bern stelle daher für den Vorstand «auch ein Entscheid gegen die SRG Bern Freiburg Wallis dar».

Vor diesem Hintergrund gebe es für den Vorstand kein Zurück zur Tagesordnung. Vielmehr sei er der Auffassung, dass sich die SRG Bern Freiburg Wallis nun fragen müsse, welche Konsequenzen die regionale Genossenschaft aus dem Entscheid des SRG-Verwaltungs­rats zu ziehen habe: «Der Vorstand ist überzeugt, dass er dies den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern, die ihn in seinem Engagement gegen den Radiostudio-Umzug mitgetragen haben, schuldig ist.»

«Szenarien prüfen»

«Der Vorstand hat daher beschlossen, eine Auslegeordnung sowie verschiedene Szenarien zur Frage auszuarbeiten, wie die Zukunft der regionalen Genossenschaft ausgestaltet werden und in welche Richtung eine allfällige Neuausrichtung gehen könnte. Die Szenarien sollen das ganze Spektrum abdecken: von der Fortführung der Mitgliedschaft in der SRG.D nach bisherigem Muster über eine teilautonome Zusammenarbeit in den SRG-Gremien bis hin zur Sistierung der Mitgliedschaft oder zum Austritt aus der SRG.D.», heisst es in der Mitteilung. Für die Erstellung eines entsprechenden Berichts, für allfällige juristische Abklärungen sowie für die Ausarbeitung der Szenarien hat der Vorstand finanzielle Mittel gesprochen – mit einem Dach von 10’000 Franken.

Gemäss dem Beschluss sollen der Bericht und die Szenarien bis spätestens im Frühjahr 2019 vorliegen. Basierend darauf will der Vorstand der SRG Bern Freiburg Wallis das weitere Vorgehen beschliessen. Sollte sich der Vorstand für eine Neuausrichtung der regionalen Genossenschaft entschliessen, wird er sie im Rahmen eines Antrags der Generalversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen: «Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben in jedem Fall das letzte Wort.»

Quelle:

https://www.srgd.ch/de/regionen/srg-bern-freiburg-wallis/aktuelles/2018/09/21/radiostudio-entscheid-kein-zuruck-zur-tagesordnung/

—

Auf www.ch-cultura.ch u.a. erschienen:

https://www.ch-cultura.ch/radio-und-tv/der-verwaltungsrat-srg-ssr-befuerwortet-die-verlagerung-eines-grossen-teils-der-radioredaktionen-srf-von-bern-nach-zuerich

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 21. September 2018
  • Radio und TV

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