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2. November 2018

VERNEHMLASSUNG ZUM NEUEN BUNDESGESETZ ÜBER ELEKTRONISCHE MEDIEN (BGeM): 253 STELLUNGNAHMEN ONLINE ZUGÄNGLICH

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte vom 21. Juni bis 15. Oktober 2018 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) ein Vernehmlassungsverfahren durch. Das UVEK erhielt diesbezüglich 253 Stellungnahmen, die jetzt zur Einsichtnahme offenstehen.

Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Diese Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat und sich das auf lineare Fernseh- und Radioprogramme beschränkte RTVG vor diesem Hintergrund als veraltet erweist.

Das neue Gesetz soll die Möglichkeit eröffnen, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können.

An einem umfassenden Service-public-Auftrag für die SRG wird festgehalten, daneben sollen wie bis anhin andere private MedienanbieterInnen für demokratierelevante Medienangebote unterstützt werden.

Für die Erteilung der Leistungsaufträge und die Aufsicht darüber soll eine neue staatsunabhängige Kommission geschaffen werden. All dies soll letztlich «einer vielfältigen, umfassenden und qualitativ hochstehenden Schweizer Medienlandschaft dienen».

adm

Mehr:

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtliche-grundlagen/vernehmlassungen/vernehmlassung-zum-neuen-bundesgesetz-ueber-elektronische-medien.html

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 2. November 2018
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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