28. Oktober 2024
PRO HELVETIA PASST AUF 2025 MASSNAHMEN DER MUSIKALISCHEN KREATIONSFÖRDERUNG AN
Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia schreibt: «Um unsere Unterstützung der verschiedenen Musikszenen in der Schweiz stetig zu verbessern, nehmen wir per 1. Januar 2025 einige Änderungen an unseren Massnahmen zur Kreationsförderung vor.»

Folgende drei Massnahmen enden am 31. Dezember 2024:
- Neue musikalische Werke
- Tonträger & internationale Tournee
- Szenisches und installatives Musikprojekt
Angefangene Gesuche, die noch nicht fertiggestellt und eingereicht wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024, 23.59 Uhr, über das Portal auf der entsprechenden Pro-Helvetia-Website abgeschickt werden. Danach können sie nicht mehr bearbeitet und abgeschickt werden. Bis dahin bleiben die Fristen und Kriterien dieser drei Ausschreibungen gültig.
Neu werden per 1. Januar 2025 folgende beiden Massnahmen lanciert:
- Kreation und Produktion: aktuelle Musik
- Kreation und Produktion: zeitgenössische Musik
Gesuche können in diesen Massnahmen zweimal jährlich eingereicht werden: vom 1. Januar bis zum 1. März und vom 1. Juli bis zum 1. September.
Die Förderentscheide werden auf Empfehlung von zwei verschiedenen Jurys getroffen und erfolgen halbjährlich, was es bei der Gesuchstellung zu beachten gilt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Start eines Projekts frühestens an folgenden Daten erfolgen darf:
– am 1. Juli für das erste Eingabefenster (1. Januar bis 1. März)
– am 1. Januar für das zweite Eingabefenster (1. Juli bis 1. September)
Pro Helvetia schreibt:
«Findet Ihr Projekt zwischen 1. März und 30. Juni 2025 statt, kontaktieren Sie uns bitte unter music@prohelvetia.ch. Auf unserer Website finden Sie ab dem 1. Januar 2025 alle Einzelheiten zu den beiden neuen Massnahmen zur Förderung der musikalischen Kreation.»
Quelle / Mehr:
https://prohelvetia.ch/de/whats-on/2025-anpassungen-der-massnahmen-zur-kreationsfoerderung/
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Kommentare von Daniel Leutenegger