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9. Juli 2013

Nachwuchsförderung Visuelle Künste: Beiträge an Kunsträume

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt kuratorische Initiativen für Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler in selbstorganisierten Kunsträumen sowie in kleinen und mittleren Kunstinstitutionen (nachfolgend Kunsträume). Dies soll jungen Kunstschaffenden den Einstieg in die Kunstszene erleichtern und erste Ausstellungserfahrungen ermöglichen. Die Kunsträume können sich entweder mit einem Jahresprogramm oder für einzelne Projektbeiträge bei Pro Helvetia bewerben.

Foto: prohelvetia.com

Förderkriterien

Die Fördermassnahme richtet sich an Projekte in Kunsträumen mit Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit (entweder nach dem Abschluss der Berufsbildung oder seit der ersten öffentlichen Werkpräsentation). Die obere Altersgrenze für eine Unterstützung liegt bei 35 Jahren.

Bewerben können sich Kunsträume in der Schweiz, die sich durch folgende Kriterien auszeichnen:

• Innovation und Eigenständigkeit des kuratorischen Ansatzes und/oder des Kunstvermittlungsangebots;

• hohe Programmqualität;

• kontinuierlicher Ausstellungsbetrieb;

• professioneller Leistungsausweis während mind. 3 Jahren.

Termine

Pro Helvetia nimmt Gesuche von Kunsträumen ausschliesslich via

http://www.myprohelvetia.ch

entgegen.

Eingabetermine sind jeweils der 1. März und 1. September, wobei das Datum der Einreichung mindestens acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin liegen muss.

Zusammensetzung des Dossiers

• Beschreibung des geplanten Programms bzw. Projekts; Programm des aktuellen und des kommenden Jahres; Angaben zum Kunstraum: Geschichte, Trägerschaft (Aufstellung Personal, Arbeitspensum und Zuständigkeiten, Organigramm usw.), Ausstellungsfläche;

• Angaben inkl. Biografien und visuelle Dokumentation der beteiligten Schweizer Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler;

• Budget und Finanzierungsplan des aktuellen Jahres bzw. des geplanten Projekts.

Beiträge

Die Beitragshöhe für einzelne Projekte liegt bei maximal CHF 5’000.-, für ein Jahresprogramm mittels Leistungsvereinbarung zwischen CHF 10‘000-15‘000.-. Beiträge sind möglich an:

• Produktionskosten;

• Transport- und Versicherungskosten; Gerätemieten; Reisekosten der Künstlerinnen und Künstler.

Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Infrastruktur- und Betriebskosten.

—

Kontakt:

Jelena Delic, Visuelle Künste, jdelic@prohelvetia.ch, T +41 44 267 71 71

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 9. Juli 2013
  • Bildende Kunst, Fotografie, Grafik, Architektur, Design

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