WIE SCHWEIZER RADIOS AB 2027 AUF UKW IHRE PROGRAMME VERBREITEN KÖNNEN
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat das Verfahren für die Vergabe der UKW-Funkkonzessionen zur Verbreitung von Radioprogrammen ab 2027 festgelegt. Die SRG-SSR und Privatradios mit Leistungsauftrag können auf Gesuch hin ihre bisherigen Frequenzen weiter nutzen. Die übrigen Frequenzen werden neu vergeben. Die UKW-Verbreitung bleibt weiterhin freiwillig. Bewerben sich mehrere Interessenten um dieselben Frequenzen, kommt es zu einer Auktion.