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11. Dezember 2012

«Ab 01. Januar 2013 vertragsloser Zustand»

Viscom, der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation, gibt heute das Scheitern der Verhandlungen zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag in der grafischen Industrie bekannt.

Viscom schreibt heute auf seiner Webseite:

»

Anlässlich der Branchenkonferenz vom 08. Dezember 2012 haben sich die Gewerkschaften gegen das Dreier-Paket des Viscom (42-Stundenwoche, Reduktion der Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit, Anpassung der Minimallöhne) ausgesprochen. Und dies, obwohl der Viscom bei einer Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche eine freiwillige Einführung der 42-Stundenwoche auf Betriebsebene forderte (Zeitungsdruck unverändert 40-Stundenwoche). Bei den Nacht- und Schichtzuschlägen verlangte Viscom eine stufenweise Reduktion der Zuschläge, differenziert nach Akzidenz- und Zeitungsdruck. Gleichzeitig bot Viscom eine Erhöhung der Minimallöhne für Berufsleute mit einer vierjährigen Berufslehre (1. – 4. Berufsjahr) von heute CHF 4’000 auf CHF 4’200 und eine Anpassung der Löhne für Ungelernte von CHF 3’600 auf CHF 3’800 an. Keinen Spielraum für Lohnanpassungen gibt es im Bereich der Weiterverarbeitung.

Es versteht sich von selbst, dass mit dem Scheitern der GAV-Verhandlungen auch alle im Verhandlungsprozess erzielten Kompromisse (Lehrlingsvereinbarung, Lohngleichheit, Kontrollmechanismen etc.) hinfällig werden.

Entscheide des Zentralvorstandes

Der Zentralvorstand hat am 10. Dezember 2012 zuhanden der Mitglieder nachfolgende Entscheide gefällt:

  1. Der Viscom verzichtet auf weitere Verhandlungen.

Der Viscom empfiehlt seinen Mitgliedern ab dem 01. Januar 2013 (siehe Tabellen):

– Die 42-Stundenwoche einzuführen (gilt nicht für Zeitungsdruck);

– Die Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit auf 50% im Akzidenzdruck und auf 60% im Zeitungsdruck zu reduzieren; die Besitzstandwahrung zu streichen;

– Die Minimallöhne für Berufsleute mit einer vierjährigen Berufslehre (1. – 4. Berufsjahr) ausserhalb der Weiterverarbeitung auf CHF 4’200 anzuheben;

– Die Minimallöhne für Ungelernte ausserhalb der Weiterverarbeitung auf CHF 3’800 zu erhöhen.

Der Viscom macht die Mitglieder auf den Leitfaden zu den Arbeitskampfmassnahmen im Extranet aufmerksam (www.viscom.ch).

Für Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit dem vertragslosen Zustand stehen der Verbandsdirektor und die Verbandsjuristin den Mitgliedern zur Verfügung.

Der Zentralvorstand berät im Verlaufe des ersten Quartals 2013 die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage und entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

»

Quelle / Kontakt:

http://www.viscom.ch/index.cfm?nID=1479&sprache=1&qID=19

Auf dieser Webseite u.a. erschienen:

https://www.ch-cultura.ch/druck-verlag-printprodukte/syndicom-kein-abbau-beim-gav-fuer-die-grafische-industrie

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 11. Dezember 2012
  • Druck, Verlag, Printprodukte, Medienhäuser

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