ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

13. März 2012

«Bloss die öffentliche Neugier bedient»

Zwei Stellungnahmen des Schweizer Presserats: «Blick» verletzt Privatsphäre von FCZ-Fan /// Fotos und Videos des toten Muammar al-Gadaffi

Schweizer Presserat, Stellungnahme 3/2012 (http://presserat.ch/_03_2012_d.htm) Parteien: X. c. «Blick»/«Blick.ch», Thema: Privatsphäre
Menschenwürde,  Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Zusammenfassung

«Blick» verletzt Privatsphäre von FCZ-Fan

Mit ihrer Berichterstattung über den Anhänger des FC Zürich, der sich in Rom mit einer Petarde verletzt hatte, haben «Blick» und «Blick.ch» den Betroffenen in unzulässiger Art und Weise an den Pranger gestellt. Der Presserat heisst deshalb die Beschwerde eines Lesers teilweise gut.

Unter dem Titel «Petarden-Trottel» veröffentlichten «Blick» und «Blick.ch» im November 2011 eine Artikel-Serie über den 25jährigen Mann, dem vor dem Euro-League-Spiel FCZ gegen Lazio Rom eine Petarde in der Hand explodierte. Dabei wurden ihm drei Finger abgerissen. Die Berichte waren gespickt mit Einzelheiten aus dem Privat- und Berufsleben des Betroffenen, die dessen Identifizierung ermöglichten und ihn so an den Pranger stellten. Damit bedienten die «Blick»-Redaktionen bloss die öffentliche Neugier, die nicht mit dem öffentlichem Interesse an einer Berichterstattung verwechselt werden darf. Nach Auffassung des Presserates unverhältnismässig war zudem auch die Art und Weise der «Blick»-Recherchen im Umfeld des Betroffenen.

Der Beschwerdeführer kritisierte zudem die Bezeichnung «Petarden-Trottel» als menschenunwürdig. In diesem Punkt weist der Presserat die Beschwerde ab. Die Bezeichnung sei für den Betroffenen zwar hart, sie bewege sich aber innerhalb des weit zu definierenden Rahmens der Kommentarfreiheit.

ots

Schweizer Presserat, Stellungnahme 2/2012 (http://presserat.ch/_02_2012_d.htm) Parteien: X. c. «20 Minuten Online» / Y. c. «20 Minuten», Thema: Respektierung der Totenruhe / Menschenwürde, Beschwerde gegen «20 Minuten Online» teilweise gutgeheissen, Beschwerde gegen «20 Minuten» abgewiesen.

Zusammenfassung

Fotos und Videos des toten Muammar al-Gadaffi

Die Frage, ob die Medien Aufnahmen von der Leiche eines brutal getöteten Diktators verbreiten dürfen, beantwortet der Presserat mit Ja. Aber auch wer die Menschenwürde anderer nie respektiert hat, darf nach seinem Tod nicht in einer Art und Weise dargestellt werden, die seine eigene Menschenwürde verletzt.

Nach der Festnahme des libyschen Machthabers am 20. Oktober 2011 zeigten Online-Newsportale und Printmedien aussergewöhnlich blutige Aufnahmen des schwer verletzten, später des toten Muammar al-Gaddafi, darunter «20 Minuten» und «20 Minuten Online».

Die Print-Ausgabe des Gratisblatts druckte zwei der Fotos relativ kleinformatig, online aber waren immer wieder neue Bilder zu sehen, teilweise stark vergrössert, später auch diverse Videos der Misshandlung Gaddafis.

Zwei Leser beschwerten sich beim Presserat, die Fotos der «brutale(n) Exekution eines zum Todeszeitpunkt wehrlos ausgelieferten Menschen» sei menschenunwürdig – «egal, was man von Gaddafi als Mensch oder als Politiker halten will».

«20 Minuten» und «20 Minuten Online» argumentierten, die Bilder seien historische Dokumente, welche «das definitive Ende des Machtregimes von Gaddafi» festgehalten hätten; es überwiege das öffentliche Interesse an der Publikation gegenüber dem Recht auf Totenruhe.

Der Presserat stellt dazu fest: Ein historisches Ereignis wird nicht dadurch historischer, dass es aus verschiedenen Blickwinkeln gezeigt und durch Zoom-Technik nahe an den Betrachter herangeholt wird. Eine unverhältnismässige, sensationalistische Berichterstattung bedient bloss die öffentliche Neugier des Publikums, die nicht mit öffentlichem Interesse gleichzusetzen ist.

Das Foto- und Video-Angebot über Misshandlung und Tod von Muammar al-Gaddafi auf «20 Minuten Online» verstiess deshalb gegen die Menschenwürde. «20 Minuten» dagegen hat mit seinen visuell deutlich zurückhaltenderen Berichten über den Tod von Gaddafi die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.

ots

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA

Sekretariat/Secrétariat:

Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher

Postfach/Case 201

3800 Interlaken

Telefon/Téléphone: 033 823 12 62

Fax: 033 823 11 18

E-Mail: info@presserat.ch

Website: http://www.presserat.ch

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 13. März 2012
  • Journalismus

Vorheriger Beitrag

Benefiz-Kunst-Auktion: Erlös von CHF 93’600 geht an Künste für Kinder und Jugendliche kkj

Nächster Beitrag

Tagung «Musikvermittlung – auf dem Weg zur Partizipation?»

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Jellyfish, Recherche sur le terrain dans le Limfjord, Danemark, 2025, avec Plankton Ecosystems - Photo: Riikka Tauriainen
    «WATERSCAPES IMAGINARIES»

    11. November 2025

  • Eva Borner, Zwischen der Stille, 2024, Fotomalerei, Fine-Art-Print mit Pigmenttinte auf Büttenpapier, 135 x 90 cm, Auflage 5 + 1 AE
    «KOSMOS[KA·OS] – EINE RAUM(ZEIT)REISE»

    11. November 2025

  • Werk von Stéphanie Baechler - Foto: © Anja Wille Schori
    «STÉPHANIE BAECHLER. THEY CALL IT LOVE»

    11. November 2025

  • Daniel Hope mit dem Gstaad-Menuhin-Festival-Orchestra - Foto: © Bailey Davidson
    DAS GSTAAD-MENUHIN-FESTIVAL-ORCHESTRA MIT DANIEL HOPE AUF MACAO UND IN CHINA

    11. November 2025

  • ZUR ABSETZUNG DER SENDUNG «MUSIK UNSERER ZEIT» VON RADIO SRF 2 KULTUR

    10. November 2025

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2025 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>