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19. Januar 2018

«Meinungsstark, aber fehlerhaft»

Schweizer Presserat rügt «Schweizerzeit» (Stellungnahme 51/2017)

Dokument:

51_2017_FachstelleASA_c_Schweizerzeit_Stn.pdf PDF – 81 kB

Parteien: Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St. Gallen-Appenzell c. «Schweizerzeit»

Themen: Wahrheit / Quellenbearbeitung / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen / Diskriminierung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt die Zeitung «Schweizerzeit»: Sie hat mit dem Artikel «’Falschsexuelle‘ im Klassenzimmer» die Wahrheitspflicht verletzt. Zudem hat der Autor ein Zitat verfälscht.

Am 14. Juli 2017 hatte die Zeitung einen fulminanten Text veröffentlicht, wonach «schwul-Iesbische Lobby-Gruppen» Zugang zu immer mehr Schulklassen erhielten. «Die Entnormalisierung von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität ist längst zum Mainstream der staatlich geförderten Sexualpädagogik geworden», folgerte der Autor. Darauf beschwerte sich die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St. Gallen-Appenzell beim Presserat: Der Artikel zeichne ein falsches Bild der Sexualpädagogik.

Die Fachstelle warf dem Autor vor, er erwecke mit dem Satz «hinter verschlossenen Schulzimmertüren findet radikale Gender-Indoktrination statt» einen falschen Eindruck. Denn Lehrpersonen und Schulen und auf Wunsch auch die Eltern würden über Inhalte und Ziele dieser Besuche informiert.

Der Presserat zog den Schluss, dass der Ausdruck «hinter verschlossenen Türen» die Schulpraxis nicht wahrheitsgetreu umschreibt; denn für Normalleser bedeutet dies «unter Ausschluss der Öffentlichkeit» oder gemäss Duden «im Geheimen». Der Autor entwarf also das falsche Bild, wonach im Klassenzimmer etwas Ungehöriges oder Verbotenes geschehe.

Laut Journalistenkodex dürfen Journalisten keine wichtigen Informationselemente unterschlagen. Auch diese Vorgabe sieht der Presserat verletzt: Dies, weil der Autor bei einem Zitat etwas wegliess. Dadurch wurde dessen Aussage verfremdet und verschärft. Diskriminierend war der Beitrag hingegen nicht, entschied der Presserat.

Speziell bei der Beschwerde war, dass der Verlagsleiter der «Schweizerzeit», alt SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer, in der Beschwerde «einen Angriff auf die verfassungsmässig garantierte Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit» sah. Der Presserat weist diese Sicht scharf zurück: «Der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der Schweizer Medien, getragen von den Branchenverbänden. Seine Aufgabe ist, die Pressefreiheit zu verteidigen, indem er Verstösse gegen die Berufsethik feststellt und so dem Publikum eine Anlaufstelle bietet, wenn es sich durch Medienberichte unfair behandelt fühlt.»

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 19. Januar 2018
  • Journalismus

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